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Söders Kreuz-Erlass
Beschwerde vor Bundesverfassungsgericht
Der Bund für Geistesfreiheit München will in der Diskussion um den sogenannten Kreuz-Erlass der bayerischen Landesregierung Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.
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Bundesverfassungsgericht
Nicht zweimal in derselben Sache
Wer einmal rechtskräftig freigesprochen wurde, muss sich darauf verlassen können, dass es dabei bleibt. Auch, wenn sich die Beweislage ändert. Ein Gastkommentar von Strafverteidiger Christoph Grabitz.
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Grüß Göttin
Gott gendern? Ohne mich! Denn er ist ein Geheimnis, das wir nicht lüften können.
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Zwei Richtungen zeichnen sich im Bundestag zur Sterbehilfe ab
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