Es geht uns alle an
Foto: Matthias Albrecht
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Die Einführung einer dritten Geschlechtskategorie fordert das Bundesverfassungsgericht. Viele reagieren hierauf zurückweisend. Die Gesellschaft solle sich nicht so viel mit Minderheiten befassen, wird argumentiert. Diese Einstellung ist kurzsichtig, undemokratisch und unchristlich. Denn das Urteil geht uns alle an.

Es ist verwunderlich, dass denjenigen, die bis heute unter genitaler Verstümmelung im Säuglingsalter und der fehlenden rechtlichen Ankerkennung ihres Geschlechtes leiden, nicht schon längst geholfen wurde durch die Gesetzgeberin, das heißt die Regierung, die Parteien, aber auch durch einen Aufschrei der Entrüstung aus der sich in weiten Teilen als christlich-abendländisch bezeichnenden Gesellschaft. Stattdessen musste einmal mehr das Bundesverfassungsgericht für Gerechtigkeit sorgen. Das höchste deutsche Gericht sprach ein wahrhaft historisches Urteil in der vergangenen Woche. Ein intersexueller Mensch hatte sich jahrelang durch mehrere Instanzen klagen müssen, um schlussendlich Recht zu bekommen: Die Gesetzgeberin muss einen Eintrag in das Personenstandsregister für diejenigen schaffen, die auf Grundlage ihrer biologischen Merkmale weder als männlich noch als weiblich zuzuordnen sind. Damit ist in dem langen Kampf um die rechtliche Anerkennung intersexueller Menschen in der Bundesrepublik ein wichtiger Sieg errungen. Wie zu erwarten stieß die Entscheidung des Verfassungsgerichtes neben großer Freude auch auf vehemente Ablehnung, dies nicht zuletzt in den sozialen Medien. Dabei lautete eine häufig bemühte Argumentationsfigur, ob es denn keine anderen Probleme gebe, dass sich die Gesellschaft immer wieder mit den Anliegen verschwindend kleiner Minderheiten befassen müsse. Wer eine Minderheit für unwichtig erklärt, handelt kurzsichtig, undemokratisch und vor allem auch unchristlich.

In ihrem Urteil sehen die Verfassungsrichter_innen durch die bisherige Praxis, also den Zwang für intersexuelle Personen sich trotz anderen Sachverhalts dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen zu müssen, einen Verstoß gegen den Artikel drei unseres Grundgesetzes. Dort heißt es, niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden. Das Wichtige an diesem Satz und dem Grundgesetz insgesamt ist, es gilt für jeden einzelnen Menschen. Das macht unserer Demokratie und unseren Rechtsstaat aus und grenzt sie von Diktaturen und anderen autoritären Systemen ab, die eine Gleichheit aller Bürger_innen negieren. Im extremsten Falle bedeutet dies: Gäbe es auch nur einen einzigen intersexuellen Menschen, hätte auch dieser das Recht auf die juristische Anerkennung seiner Geschlechtlichkeit. Das disqualifiziert alle Einwände, die verfassungsgerichtliche Entscheidung beträfe doch nur einen kleinsten Prozentsatz von Personen. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich", so heißt es am Beginn des dritten Artikels unserer Verfassung. Wer daran zweifelt, bewegt sich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Christus hat immer wieder die Würde und die Bedeutung des Einzelnen in den Mittelpunkt gestellt. In seinem Gleichnis vom verlorenen Schaf (Lk 15, 4-7) beispielsweise geht eines verloren und alle anderen Schafe müssen zurückstehen, bis das eine wiedergefunden ist. Wenn Jesus heilt, dann hat er immer wieder die Massen zurückgelassen und sich einer einzelnen Person zugewendet. Der Herr des Himmels und der Erde stellt die Situation, die Begabung und die Würde des Einzelnen in den Mittelpunkt seines Handelns. Wir finden in der Bibel nirgends einen Satz, der da lautet: "Leiden Tausende so hilf, leidet eine, so geh vorbei und kümmere dich um wichtigeres". Deshalb ist es mir auch unverständlich, wie sich Menschen am Sonntag auf die Kanzel stellen oder den Kindergottesdienst gestalten können und dabei Menschen sagen, dass sie wertvoll sind, dass Gott sie liebt, dass sie sogar "Königskinder" sind (was stimmt!) und dann in einer solch unchristlichen Weise mit Verweis auf Quantitäten gegen die Würde von Gottes Geschöpfen argumentieren.

Verwandte Ansichten sind übrigens auch in Teilen der Lesben- und Schwulenbewegungen zu finden. In den letzten Jahren habe ich dort immer wieder Menschen erlebt, die froh sind, die Anerkennung ihrer Identität als "Lesbe" respektive als "Schwuler" erreicht zu haben, allerdings nicht einsehen, warum nun auch noch andere Sexualitäten oder gar Geschlechter anerkannt werden sollen. Besonders dann, wenn dies die eigene so lang erkämpfte Kategorie vielleicht am Ende noch infrage stellt. Das manifestiert sich nicht immer offen. Oft sind es nur kleine Bemerkungen am Rande, ein unangemessener Kommentar, beispielsweise über gender-queere Personen, der angeblich eher "spaßig" gemeint ist, oder ein Augenrollen. Aber es gibt auch die Sorgen, sich zu offensiv etwa für Transsexuelle, Transgender und Transidente oder Intersexuelle einzusetzen und damit das bisher Erreichte zu gefährden. Dabei stünde es gerade diesen Bewegungen, speziell denen christlicher Provenienz, angesichts der eigenen, im Verhältnis sehr privilegierten Position, gut an, Demut und Dankbarkeit zu zeigen. Das Gewonnene, oder besser das Geschenkte, sollte nun dazu genutzt werden, sich mit den marginalisierten Geschwistern, die ebenfalls auf Grund ihrer Sexualität und ihres Geschlechts Gewalt und Ausgrenzung erleiden, bedingungslos zu solidarisieren. Die aktuelle Freiheit der Lesben und Schwulen in diesem Land ist ein göttliches Geschenk und die Nachfolge Christi verpflichtet uns darauf, dass aus dieser Gnadengabe eine gute Frucht für alle aufgehen kann.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat einmal mehr deutlich gemacht, dass die Schöpfung und die gesellschaftliche Reglementierung von Geschlecht nicht übereinstimmen. Die richterliche Entscheidung, aber auch die Ehe für alle sowie die virulenten "anti-genderistischen" Diskurse zeigen die Notwendigkeit auf, darüber zu verhandeln, wie Geschlecht und Sexualität in unserer Gesellschaft gelebt werden können. Kurz nach dem Karlsruher Urteil etwa begannen Konservative darauf zu verweisen, dass Zugang zu dem neuen dritten Geschlecht nur diejenigen haben dürften, die die biologische Voraussetzung erfüllen. Gemeint damit ist eine vermeintliche Uneindeutigkeit im Sinne einer biologischen Geschlechterbinarität. Was aber ist mit denjenigen, die sich als nicht männlich oder weiblich wissen, aber bei denen dies nicht äußerlich objektivierbar ist? Soll für sie die Ausgrenzung und Unsichtbarmachung weitergehen? Und muss es überhaupt eine dritte Option geben? Oder können wir Geschlecht nicht deutlicher vielfältiger denken?

Ich bete dafür, dass wir diese Fragen in Solidarität mit denjenigen klären können, die unter den gegenwärtigen Geschlechterarrangements leiden. Hören wir zu, gehen wir hin, beten wir gemeinsam dafür.