Suizidassistenz leistet, wer einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlässt
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In der Debatte um Sterbehilfe sagte die SPD-Abgeordnete Claudia Moll, man an müsse am Lebensende "nicht alles über sich ergehen lassen". Zugleich wolle sie keine Regelung, die Suizidhilfe "zu einer neuen Normalität des Sterbens macht". Suizidassistenz leistet, wer einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlässt, aber nicht verabreicht.
Zwei Richtungen zeichnen sich im Bundestag zur Sterbehilfe ab
2015 hatte der Bundestag ein Verbot organisierter Suizidbeihilfe verabschiedet. Das Verfassungsgericht hat es gekippt und das Parlament diskutiert erneut. Eine Mehrheitsmeinung ist diesmal noch nicht absehbar, zwei Richtungen zeichnen sich ab.
21.04.2021
epd
Von Corinna Buschow (epd)

Die Politik beschäftigt einmal mehr eine grundsätzliche Frage. Es geht um eine Form der Sterbehilfe, die Hilfe beim Suizid. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat den Gesetzgeber zum neuen Nachdenken gezwungen darüber, ob er im Sinne der Selbstbestimmung für den Zugang zu tödlich wirkenden Mitteln sorgen muss, im Sinne der Menschenwürde eher davor schützen muss - oder wie er beides in Einklang bringt. Am Mittwoch diskutierte das Parlament zwei Stunden in einer sogenannten Orientierungsdebatte darüber - offen, ernst, teils emotional und an keiner Parteilinie entlang.

Drei Vorschläge liegen dem Parlament bislang vor, nur einer ist formell als Entwurf in den Bundestag eingebracht. Hinter den Vorschlägen verbergen sich zwei Richtungen: Zwei Gruppen werben für eine Liberalisierung der derzeitigen Regelungen, indem sie Ärzten ausdrücklich erlauben wollen, tödlich wirkende Mittel auch zum Zweck der Selbsttötung zu verschreiben. Eine andere will mit einem Gesetz eher dafür sorgen, dass Suizide verhindert werden.

"Wir sollten uns als Gesetzgeber an die Seite der Menschen stellen, die selbstbestimmt sterben wollen", sagte die FDP-Gesundheitspolitikerin Katrin Helling-Plahr, die gemeinsam mit anderen, darunter Karl Lauterbach (SPD), einen entsprechenden Entwurf eingebracht hat. Einen ähnlichen Vorschlag haben Renate Künast und Katja Keul (Grüne) vorgelegt. Für diese Richtung sprach sich im Parlament neben anderem auch der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD), aus.

Eine andere Gruppe, von deren Vorschlag bislang nur Eckpunkte vorliegen, will im Gegensatz dazu bei der Strafbarkeit der geschäftsmäßigen, also organisierten, Hilfe beim Suizid bleiben und diese nur unter Bedingungen erlauben. "Hier muss der Gesetzgeber seinem Schutzauftrag nachkommen", sagte der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling. Die Gruppe befürchtet, dass mit einer Liberalisierung der Sterbehilfe eine Normalisierung eintritt, die Menschen zumindest subtil unter Druck setzt, die Möglichkeit auch anzunehmen. "Niemand in diesem Land soll sich überflüssig fühlen", sagte Lars Castellucci (SPD), der die Eckpunkte mit ausgearbeitet hat.

Spahn für neues Verbot der Suizidhilfe mit Ausnahmen

Diese Gruppe hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf ihrer Seite. Auch er fürchtet diesen Druck. "Eine solche Entwicklung wäre für unsere Gesellschaft fatal", sagte er und sprach sich für eine Regelung aus, die Suizidassistenz nur erlaubt, wenn Ärzte vorher aufklären, gemeinnützige Beratungsorganisationen mit eingebunden sind und Wartefristen eingehalten werden. Zudem soll die Werbung für Suizidassistenz verboten werden. So sehen es auch die Eckpunkte der Gruppe vor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen.

38 Abgeordnete kamen am Mittwoch mit jeweils dreiminütigen Reden zu Wort. Dabei äußerten sich mehr Abgeordnete für eine Regelung im Sinne der Gruppe um Heveling und Castellucci, ein repräsentatives Meinungsbild ist das aber nicht. Die Debatte wurde bewusst offen gestaltet, formelle Vorlagen gab es nicht. In jeder Fraktion gab es Befürworter der einen oder anderen Richtung.

Im Bundestag gibt es außerdem noch Unentschiedene. Claudia Moll (SPD) sagte in ihrer Rede, sie sei noch auf der Suche nach der richtigen Lösung. Als frühere Altenpflegerin habe sie Schmerz, Angst und Verzweiflung Sterbender hautnah miterlebt. Man müsse am Lebensende "nicht alles über sich ergehen lassen". Zugleich wolle sie keine Regelung, die Suizidhilfe "zu einer neuen Normalität des Sterbens macht".

Viele offene Fragen

Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar vergangenen Jahres. Die Richter hatten das Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe bei der Selbsttötung gekippt. Sie urteilten, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch das Recht umfasse, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Suizidassistenz leistet, wer einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlässt, aber nicht verabreicht.

Ob es noch in dieser Wahlperiode zu einer Neuregelung kommt, ist offen. "Es gibt zu viele offene Fragen, als dass ein komplettes Gesetzgebungsverfahren in den verbleibenden fünfeinhalb Sitzungswochen verantwortungsvoll machbar wäre", sagte der FDP-Abgeordnete Benjamin Strasser dem epd. Die Suizidassistenz könnte auch ein Thema für den neuen Bundestag werden.

Experten fordern offene Auseinandersetzung 

Eine offene Auseinandersetzung mit dem Thema "assistierter Suizid" haben die Teilnehmer einer Online-Diskussion der Evangelischen Akademie Tutzing gefordert. Wer sich den Gesprächen um einen Sterbewunsch entziehe, tabuisiere ihn indirekt, sagte Pfarrerin Dorothea Bergmann, Leiterin der Ethik-Fachstelle der Diakonie München und Oberbayern, am Dienstagabend bei der Veranstaltung mit dem Titel "Beihilfe zum Suizid in christlicher Fürsorge".

Hintergrund der Diskussion der Evangelischen Akademie in Tutzing war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020, wonach der Gesetzgeber den assistierten Suizid nicht unmöglich machen dürfe. In der evangelischen Kirche hatte sich um die praktische Umsetzung des Urteils in Einrichtungen der Diakonie seit Jahresbeginn eine Kontroverse entwickelt.

Ein klares Nein zur Möglichkeit des assistierten Suizids bezeichnete der Münchner Professor für Systematische Theologie und Ethik, Reiner Anselm, als falsch. Diakonie müsse weder für assistierten Suizid werben oder ihn gutheißen, sie müsse auch alles tun, um ihn abzuwenden. "Aber in letzter Konsequenz muss sie den Willen des Menschen akzeptieren - sonst ist Freiheit nur noch ein Etikett", so Anselm, der als Co-Autor eines Artikels in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im Januar für die Möglichkeit des begleiteten assistierten Suizids auch in diakonischen Einrichtungen plädiert hatte.

Vor einer zu starken Liberalisierung des Freiheitsbegriffs warnte der katholische Theologe und Psychologieprofessor Eckhard Frick. "Das Horrorszenario wäre für mich eine Freiheit, die nicht mehr beachtet, dass manche Krankheiten zum Suizidwunsch führen", sagte der Facharzt für Psychosomatik. Kirchliche Einrichtungen müssten "das Leiden in den Mittelpunkt stellen und die Menschen schützen". Er befürchte durch die kommende Neufassung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 217 eine "Vereindeutlichung", die am Ende schädlicher sei als der bisherige Graubereich bei der Frage des assistierten Suizids.

"Bis zu Ende durchbuchstabieren"

Die Palliativseelsorgerin Karoline Labitzke verwies darauf, dass Seelsorger die verschiedensten schwierigen Lebenssituationen begleiteten: "Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch wollen oder Menschen, die die zehnte Chemo machen, obwohl es sinnlos ist", so die Pastoralpsychologin. Es leuchte nicht ein, dass sich Kirche ausgerechnet beim assistierten Suizid zurücknehmen wolle. "Man muss das mit dem Team und der Einrichtung absprechen, und es darf kein Angebot unter anderen sein - aber im Einzelfall kann es dazu kommen", so Labitzke.

Pfarrerin Dorothea Bergmann von der Fachstelle für Ethikfragen der Inneren Mission.

Ein Schutzkonzept für alle Betroffenen forderte Ethik-Trainerin Bergmann - vom Suizidwilligen über das Pflegeteam und die Hausärzte bis zu den Seelsorgern. "Die Entscheidung über einen assistierten Suizid muss, wie bei anderen ethischen Fallbesprechungen, von einem multiprofessionellen Team zusammen mit dem Betroffenen getroffen werden", sagte die Theologin. Den Mitarbeitenden dürfe man dabei mehr zutrauen und müsse sie stärker einbeziehen. Diakonie habe den Auftrag, Leben zu schützen. "Aber wenn wir Menschen in der letzten Lebensphase nicht allein lassen wollen, müssen wir das bis zu Ende durchbuchstabieren", sagte Bergmann.

Der Münchner Regionalbischof Christian Kopp, der als Vorsitzender der Evangelischen Stiftung Hospiz Mitveranstalter des Abends war, forderte neben der Kultur des Lebens auch eine Kultur des Sterbens. Für Christen sei das Leben ein Geschenk. "Die christliche Haltung ist: Wir tun alles dafür, um Menschen im Leben zu halten", so Kopp. Wenn jemand jedoch für sich entscheide, nicht mehr leben zu wollen und die gesetzlichen Vorgaben einen assistierten Suizid ermöglichten, könnten diakonische Einrichtungen diese Menschen nicht einfach wegschicken.