Der Bund werde als "Konkurrent" der christlichen Glaubensgemeinschaften durch das Aufhängen von Kreuzen in Eingangsbereichen von Behörden in seinen Grundrechten auf Gleichbehandlung und auf Religionsfreiheit verletzt, teilte dieser am Sonntag mit. Behörden seien durch die Verfassung zur Neutralität verpflichtet.
Der Bund für Geistesfreiheit München fordere die Aufhebung des Kreuz-Erlasses und die Abnahme der Kreuze. Man sehe im Anbringen der Kreuze in staatlichen Dienststellen nicht nur das staatliche Neutralitätsgebot verletzt, sondern kritisiere auch "die Bevorzugung der christlichen Religion gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften".
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte im Dezember 2023 entschieden, dass der Kreuz-Erlass weder die Weltanschauungsfreiheit noch die staatliche Neutralitätspflicht verletze (BVerwG 10 C 3.22, BVerwG 10 C 5.22). "Die angebrachten Kreuze stellen zwar für den objektiven Betrachter ein zentrales Symbol des christlichen Glaubens dar", hieß es in der Begründung. Sie verletzten die Kläger jedoch nicht in ihrer Freiheit. Auch der Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates werde nicht verletzt.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte den Kreuz-Erlass 2018 auf den Weg gebracht. Demnach soll im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung des Bundeslandes gut sichtbar ein Kreuz angebracht werden.