Die Kreuze in den Eingangsbereichen bayerischer Behörden und Dienstgebäude bleiben hängen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Klagen und Beschwerden gegen den umstrittenen "Kreuzerlass" der bayerischen Staatsregierung vom April 2018 abgewiesen, wie er am Donnerstag mitteilte. Die Entscheidungsgründe in beiden Verfahren (Az: 5 N 20.1331 und Az: 5 B 22.674) sollen in den nächsten Wochen schriftlich vorgelegt werden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung, die Kläger zeigten sich enttäuscht.
Geklagt hatten gegen den Kreuzerlass der Bund für Geistesfreiheit Bayern und München sowie 25 Einzelpersonen - der Bund für Geistesfreiheit hatte zudem Berufung gegen eine frühere Entscheidung in der Sache eingelegt. Die rechtlichen Schritte gegen den Kreuzerlass bleiben auf bayerischer Ebene damit weiter ohne Erfolg. Der BayVGH hat dem Bund für Geistesfreiheit allerdings die Möglichkeit eingeräumt, gegen die Abweisung von Klage und Berufung Revision beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Für die 25 Einzelkläger gilt dies nicht.
Die Kläger hatten sich gegen den 2018 in Kraft getretenen Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern gewandt. Darin heißt es, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns "gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist", teilte der BayVGH weit. Die mündliche Verhandlung zu der Angelegenheit hatte am 25. Mai vor dem 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs in München stattgefunden, die beiden Urteile wurde am Mittwoch (1. Juni) gefällt.
Herrmann sagte, die Kläger hätten sich mit ihren Einwänden "gegen die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienstgebäude als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns" nicht durchsetzen können. Dies begrüße er. "Jetzt gilt es, die Urteilsgründe abzuwarten."
Kläger wollen Revision einlegen
So lange wollen die Kläger nicht warten: Michael Wladarsch vom Bund für Geistesfreiheit Bayern kündigte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Donnerstag an, in Revision zu gehen. "Wir waren nach der mündlichen Verhandlung vorsichtig optimistisch", dass der BayVGH der Argumentation der Kläger folgt. "Nachdem inzwischen auch die Staatsregierung ihren Kreuzerlass kritisch sieht, wäre ein entsprechendes Urteil ein gesichtswahrendes Ende der Angelegenheit gewesen", sagte Wladarsch.
Assunta Tammelleo vom Bund für Geistesfreiheit München räumte ein, man sei "ein wenig betrübt" über die Urteile: "Wir hatten etwas anderes erwartet nach der Verhandlung." Man sei auf die Gründe für die Urteile "sehr gespannt" und werde "selbstverständlich in Revision" gehen: "Es wäre ja blöd, auf halbem Weg aufzuhören." Schon in der Vergangenheit habe man erst außerhalb Bayerns Recht bekommen, sagte sie und spielte damit auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 an. Damals hatten die Karlsruher Richter das generelle Tanzverbot an Karfreitag in Bayern für verfassungswidrig erklärt.
Das bayerische Kabinett hatte im April 2018 auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den Kreuzerlass beschlossen. Dagegen geklagt hatte unter anderem der religionskritische Bund für Geistesfreiheit. Er sieht durch die Kreuze in den bayerischen Amtsstuben die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit seiner Mitglieder verletzt. Die Kläger wollten erreichen, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, Neutralität zu wahren und die Kreuze aus dem Eingangsbereich von Landesbehörden wieder zu entfernen.