Amnesty International beklagt eine zunehmende Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit in Deutschland. Der Strafvorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung werde genutzt, um gegen friedliche Proteste vorzugehen, kritisiert die Menschenrechtsorganisation in Berlin. Davon seien unter anderem Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" betroffen.
Vor diesem Hintergrund fordert Amnesty eine Reform des entsprechenden Paragrafen 129 des Strafgesetzbuchs. Damit solle sichergestellt werden, dass dieser nicht gegen friedliche Protestierende angewandt werde. Die derzeitige Auslegung des Paragrafen sei aus menschenrechtlicher Sicht problematisch. Bereits ein anfänglicher Verdacht erlaube es den Ermittlungsbehörden, einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen.
Diese seien überdies nicht auf die Tatverdächtigen von einzelnen, konkreten Straftaten beschränkt, sondern könnten ihr gesamtes Umfeld betreffen. Das habe nicht nur Konsequenzen für die Betroffenen, sondern wirke abschreckend auf ganze Bewegungen. Derzeit ermittelten etwa die Staatsanwaltschaften München und Neuruppin in Brandenburg gegen Aktivisten der "Letzten Generation".
Die Amnesty-Expertin für Völkerrecht, Beate Streicher, erklärt, unbequemer Protest dürfe nicht rechtlich eingeschränkt werden. "Die Kriminalisierung von friedlichem Protest ist ein Angriff auf die freie Zivilgesellschaft", warnte sie. Aktivisten würden so eingeschüchtert und möglicherweise davon abgehalten, sich politisch zu engagieren.