Einem online vorgestellten Rechtsgutachten der Hamburger Anwältin Roda Verheyen zufolge ist eine Grundgesetzänderung nötig, um flächendeckend in den Kommunen Klimaschutz angemessen finanzieren zu können. "Sonst bleibt das Klimaschutzgesetz ein Papiertiger", sagte sie. Das Gutachten wurde im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland und der Umweltorganisation Germanwatch erstellt. Auch das Institut für Kirche und Gesellschaft und Misereor waren beteiligt.
Aktuell sind Kommunen zwar gesetzlich verpflichtet, einen Beitrag zum Erreichen der Treibhausgasneutralität bis 2045 zu leisten. Allerdings könnten sie dieser Aufgabe mangels Gelder und Personal nicht ausreichend nachkommen. Gerade in den Bereichen Gebäude und Verkehr gebe es aber noch viel zu tun.
Das Gutachten schlägt daher ein im Grundgesetz verankertes Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern vor, das eine Mischfinanzierung der Aufgaben möglich machen würde. Damit könnten Bund und Länder neue Pflichtaufgaben für die Kommunen schaffen, bei denen die Kosten vollständig gedeckt wären.
Der Kölner Bürgermeister Andreas Wolter (Grüne) beschrieb die aktuelle Problematik aus eigener Erfahrung. Köln strebe Klimaneutralität im Jahr 2035 an. "Wir müssen ganz schön den Berg hochlaufen, um das zu schaffen", betonte er.
Vom Leuchtturm zur Standardaufgabe
Wolter, der auch erster Stellvertreter der parteilosen Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker ist, erläuterte, so müssten etwa jährlich 15.000 Dächer mit Photovoltaik versehen werden. Dies sei nur machbar, wenn alle mitzögen. Mit Blick auf aktuelle Förderprogramme fügte er hinzu, die Zeit der Leuchtturmprojekte sei vorbei. Klimaschutz und -anpassung müssten zu den Standardaufgaben jeder Kommune gehören.
Laut Klimaschutzgesetz soll der deutsche Treibhausgas-Ausstoß bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Klimaneutralität erreicht ein Land, wenn es nur noch so viel Treibhausgase ausstößt, wie es durch natürliche und technische Mittel wieder ausgleicht.