Rörig sagte dem in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" (Mittwoch), 2022 müssten die ersten Aufarbeitungskommissionen in den Landeskirchen ihre Arbeit aufnehmen. In den Kommissionen müssten Betroffene mitwirken und in ihrer Arbeit unterstützt werden. Außerdem müssten die Gremien nach verbindlichen Standards arbeiten.
Rörig begrüßte, dass die im November neu gewählte Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, den Umgang mit Missbrauchsfällen zur Chefinnensache erklärt habe. Er würdigte auch das Eingeständnis der EKD-Synode, dass die Aufarbeitung bisher nur schleppend vorangekommen und im Umgang mit Betroffenen erhebliche Fehler gemacht worden seien. "Das sollte nun helfen, eine angemessene Betroffenenbeteiligung sicherzustellen", sagte Rörig. Die EKD hatte im Frühjahr den Betroffenenbeirat ausgesetzt.
Der Missbrauchsbeauftragte, der nach rund zehn Jahren sein Amt demnächst aufgeben will, sieht die evangelische Kirche bei der Aufarbeitung gegenüber der katholischen Kirche bisher im Hintertreffen. Trotz der Querelen im Kölner Erzbistum um den inzwischen in einer Auszeit befindlichen Kardinal Rainer Maria Woelki sei man in den 27 katholischen Diözesen in Deutschland bei der Einrichtung von Aufarbeitungskommissionen weiter als in den evangelischen Landeskirchen, erklärte Rörig.
In den Kommissionen habe die Kirche keine Mehrheit und Betroffene seien beteiligt, "was wichtig ist", sagte Rörig, der mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz eine entsprechende Vereinbarung erarbeitet hatte. Auf evangelischer Seite steht eine solche Abmachung noch aus.