Portait von Bremer Pastor Olaf Latzel
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Das Landgericht gibt für die Berufungsverhandlung gegen den wegen Volksverhetzung verurteilten Bremer Pastor Olaf Latzel ein theologisches Gutachten in Auftrag.
Berufungsverfahren
Gericht fordert theologisches Gutachten im Fall Latzel an
Für die Berufungsverhandlung gegen den wegen Volksverhetzung verurteilten Bremer Pastor Olaf Latzel hat das Landgericht ein theologisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Das Gericht habe den Theologieprofessor Christoph Raedel von der Freien Theologischen Hochschule Gießen beauftragt zu prüfen, ob Latzels Aussagen über Homosexualität und Gender noch von der Bibel gedeckt sind, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Bremen dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Nachfrage. Außerdem solle der Gutachter darstellen, was dieses für die tägliche Arbeit eines Pastors oder einer Pastorin bedeutet.

Sollte der Gutachter zu dem Schluss kommen, dass die Aussagen der Bibel entsprechen, sei dies eventuell im Sinne der Religionsfreiheit höher einzuschätzen. Die Verurteilung wegen Volksverhetzung ergab sich daraus, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten wurden.

Latzel war als Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde im November des vergangenen Jahres vom Amtsgericht der Hansestadt wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Euro verurteilt worden. Dies liegt unterhalb der Grenze einer Vorstrafe. Nach Auffassung des Amtsgerichtes hatte der Theologe in einem sogenannten "Eheseminar" im Oktober 2019 zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Latzel hat Berufung eingelegt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung hatte ihn die Kirchenleitung vorläufig des Dienstes enthoben, ein schon Monate zuvor eingeleitetes kirchliches Disziplinarverfahren ruht. Vor der Disziplinarkammer der bremischen Kirche beantragte Latzel, die Freistellung auszusetzen - mit Erfolg.

Dem Sprecher zufolge soll sich der Gutachter mit einem Fragenkatalog auseinandersetzen, der zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger von Latzel abgestimmt ist. Mit dem Verfahrensbeginn sei nicht vor Januar oder Februar zu rechnen, da der Gutachter zunächst seine Arbeit machen müsse und die Termine des Gerichts bis zum Jahresende voll seien.