Gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom vergangenen Freitag seien fristwahrend Rechtsmittel eingelegt worden, sagte Oberstaatsanwältin Silke Noltensmeier-von Osten am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Für eine Begründung müsse zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Erst dann sei eine Kontrolle auf Rechtsfehler möglich. Über die Revision entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen.
Das Landgericht hatte den streng konservativen Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde in einem Berufungsverfahren vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen und somit ein Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. Richter Hendrik Göhner hatte in seiner Urteilsbegründung gesagt, Latzel habe unter anderem nicht zum Hass aufgestachelt, als er sich in einem Gemeinde-Seminar abwertend über Homosexualität äußerte.
Der Pastor hatte im Oktober 2019 in einer "biblischen Fahrschule zur Ehe" vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine "Degenerationsform von Gesellschaft". Der Theologe warnte vor einer "Homolobby": "Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch." Eine Tonaufnahme davon war im März des Folgejahres mit Zustimmung des Pastors auf dem Youtube-Kanal des Theologen veröffentlicht worden.
Falls die Revision Erfolg hat, würde das Berufungsverfahren an das Landgericht zurückgehen. Dort würde es dann von einer anderen Kammer neu verhandelt werden.
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