Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst fristwahrend Rechtsmittel eingelegt und nun ihre Revision begründet. "Zur Begründung kann ich nur ausführen, dass die Staatsanwaltschaft Bremen die Äußerungen des Angeklagten weiterhin als strafbar bewertet", sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Frank Passade, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Über die Revision entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen. Dort gibt es aber keine neue Beweisaufnahme mit der Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen oder des 54-jährigen Pastors. Das Gericht ist an die vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen gebunden und entscheidet nach Aktenlage. Mit der Revision wird nur geprüft, ob es Rechtsfehler und Verfahrensverstöße gab.
Teilt das OLG die Rechtsauffassung des Landgerichts, ist das Verfahren endgültig beendet. Falls die Revision Erfolg hat, würde das Berufungsverfahren an das Landgericht zurückgehen. Dort würde es dann von einer anderen Kammer neu verhandelt werden.
Das Landgericht hatte den streng konservativen Pastor vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen und somit ein Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, Latzel habe nicht zum Hass aufgestachelt, als er sich in einem Gemeinde-Seminar abwertend über Homosexualität äußerte.
Der Pastor hatte im Oktober 2019 in einer "biblischen Fahrschule zur Ehe" vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine "Degenerationsform von Gesellschaft". Der Theologe warnte vor einer "Homolobby": "Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch." Eine Tonaufnahme davon war im März des Folgejahres mit Zustimmung des Pastors auf dem Youtube-Kanal des Theologen veröffentlicht worden.