Der Anwalt des Pfarrers, Hans Joachim Rathmann, begründe den Strafantrag demnach mit der Androhung der Dienstenthebung, dem Disziplinarverfahren und der vorläufigen Dienstenthebung seines Mandanten durch die mitteldeutsche Kirche, nachdem Michaelis seine Kandidatur als parteiloser Kandidat auf der Liste der AfD für den Stadtrat in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) angekündigt hatte.
Der Pfarrer wurde am 9. Juni ins Stadtparlament gewählt. Die Stadtverordneten wählten ihn bei der konstituierenden Sitzung zum stellvertretenden Stadtratsvorsitzenden.
Mit der vorläufigen Dienstenthebung wurde dem Pfarrer für die Dauer des Verfahrens von der Landeskirche die öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung wie Taufen und Abendmahlsfeiern untersagt. Nach der Kandidatur wurde ihm zudem vom Kirchenkreis Egeln der Dienstauftrag im Pfarrbereich Gatersleben im sachsen-anhaltischen Salzlandkreis entzogen. Seit 1. Juli ist die Pfarrstelle laut der Kirchenzeitung mit der Pfarrerin Malina Teepe neu besetzt.