Kristina Kühnbaum-Schmidt, die auch Beauftragte für Schöpfungsverantwortung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist, betonte, dass es in Zeiten des sich ständig verstärkenden Klimawandels wichtig und geboten sei, Gottes Schöpfung durch Trägheit und unangemessenen Eigennutz nicht noch weiter zu zerstören. "Im Gegenteil: Wir brauchen eine menschen- und lebensfreundlichere Klimapolitik, die beherzt die nötigen Schritte geht, um die Klimaschutzziele für 2030 zu erreichen", so die Landesbischöfin.
Die Politik dürfe die Menschen deshalb weder verunsichern noch die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen gefährden. "Das ist unverantwortlich", so die Landesbischöfin. "Ich erwarte von der Politik stattdessen, dass sie auch die klimapolitisch eher skeptischen Teile der Bevölkerung mitnimmt."
"Mit der von Volker Wissing angestrebten Verrechnung der Einsparungen bei den Treibhaus-Emissionen wird mit dem Verkehrssektor ein großer Verursacher geschont und mit der Automobilindustrie dadurch ein großer Bereich aus der Pflicht genommen, schneller und mit mehr Innovationen klimaschonende Technologien zu entwickeln", erklärt Kristina Kühnbaum-Schmidt. Sie verwies auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen ein Tempolimit große Einspareffekte habe. "Zudem hat sich nach einer repräsentativen Umfrage im Februar eine Mehrheit der Befragten für ein Tempolimit auf Autobahnen in Deutschland ausgesprochen", sagte die Landesbischöfin.
"Tempolimit hat große Effekte"
"Ein Tempolimit hat große Effekte, es würde sofort wirksam werden und im Gegensatz zu Fahrverboten vielen Menschen, die wegen des noch nicht ausreichend ausgebauten öffentlichen Nahverkehrs noch immer tagtäglich auf das Auto angewiesen sind, eine entsprechende Freiheit bewahren", so die EKD-Beauftragte für Schöpfungsverantwortung. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf den von 250 Persönlichkeiten aus der theologischen Wissenschaft und den Kirchen im Oktober letzten Jahres initiierten Appell für effektivere Regierungsmaßnahmen statt Entschärfung des Klimaschutzgesetzes.
Das derzeit gültige Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde 2019 von der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD initiiert und sieht im Kern vor, dass die Emissionen von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Dabei werden für einzelne Sektoren wie Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude zulässige Jahresemissionsmengen festgelegt. Werden diese Kennzahlen verfehlt, muss das jeweils für den Sektor zuständige Ressort der Bundesregierung mit Sofortprogrammen nachsteuern. 2023 verfehlten der Verkehrs- und der Gebäudesektor die zulässige Jahresemissionsmenge. Die gegenwärtige Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP will die Sektorenregelung kippen und nur noch nachhalten, ob der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert wird. Unabhängig davon, in welchem Bereich die Treibhausgase entstehen. Über die Neufassung des Gesetzes berät zurzeit der Bundestag.