Es gehe dabei um Verfahrensregeln, um Akteneinsicht und Kommunikation, sagte Heinrich. Die Gesetzesänderung solle in den nächsten Wochen ins landeskirchliche Stellungnahmeverfahren gehen und dann im November bei der Tagung des evangelischen Kirchenparlaments zur Abstimmung vorgelegt werden.
Gut sechs Wochen nach der Veröffentlichung der sogenannten ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt in der EKD und der Diakonie haben sich beide Institutionen auf einen Maßnahmenplan verständigt. Das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt, das das zentrale Organ für die Missbrauchsprävention und -aufarbeitung auf Ebene der EKD ist, hatte Mitte Februar getagt und über 40 Empfehlungen der ForuM-Forscher ausgewertet.
In der evangelischen Kirche wird zudem eine Vereinheitlichung der Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids für die Betroffenen angestrebt. Die Synode wolle ein einheitliches Leistungsmodell in allen 20 Landeskirchen, sagte Heinrich. Sie wolle in den nächsten Wochen und Monaten ihre "Energie intensiv dafür einsetzen, alles dafür zu tun, dass wir bis zur Synode im November konkrete Maßnahmen vorlegen".
"Wenn Einheitlichkeit und Standardisierung ein Garant dafür sind, dass Verfahren besser laufen, dann müssen wir uns auch auf diese Einheitlichkeit und auf diese Standards einlassen", betonte Heinrich. Eine Konkurrenz der Landeskirchen darum, wer das bessere Konzept habe, dürfe es nicht geben, sagte sie.
Der unabhängige Forschungsverbund ForuM hatte für seine Studie im Auftrag der EKD mindestens 2.225 Betroffene und 1.259 Beschuldigte ermittelt. Die tatsächliche Zahl liegt laut den Forschern deutlich höher. Sie attestierten Kirche und Diakonie zudem eine "Verantwortungsdiffusion", ein problematisches Amtsverständnis bei Pfarrern und die Diskreditierung von Betroffenen, die Gewalt gegen sie öffentlich machten.