Wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervorgeht, erhielten in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 2.885 Afghaninnen den Flüchtlingsstatus, knapp 100 sind überdies als Asylberechtigte anerkannt worden. Das ist fast die Hälfte der etwa 6.000 Antragstellerinnen.
Laut den Zahlen, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen, wurde weiteren etwa 230 Antragstellerinnen der untergeordnete, sogenannte subsidiäre Schutz gewährt. Bei etwa 1.740 ist ein Abschiebungsverbot festgestellt worden. 13 Anträge wurden derweil abgelehnt und es gab etwa 1.000 sonstige Verfahrenserledigungen.
Zum Vergleich: Nach Angaben der Organisation Pro Asyl wurden im ersten Halbjahr 2022 nur in 34 Prozent der Fälle die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen. In sechs Prozent der Fälle erhielten sie den geringeren subsidiären Schutz und in 61 Prozent lediglich Abschiebungsverbote.
Bünger begrüßte die zunehmende Erteilung des Flüchtlingsstatus, forderte zugleich aber weitere Schritte. "Ein gutes Drittel der weiblichen Asylsuchenden aus Afghanistan erhält unverändert bloßen Abschiebungsschutz, der ein wirkliches Ankommen in Deutschland nicht ermöglicht", betonte sie. Jede Frau müsse in Afghanistan massive Diskriminierung und Verfolgung befürchten. "Sie alle sollten deshalb einen Flüchtlingsstatus erhalten."
Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) hat im Januar festgestellt, dass es in Afghanistan ausreicht, weiblichen Geschlechts zu sein, um von einer Verfolgung bedroht zu sein. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat nach eigenen Angaben die Leitsätze für das Herkunftsland Afghanistan inzwischen aktualisiert. Dabei habe "insbesondere die Situation von Frauen und Mädchen Berücksichtigung" gefunden, erklärte ein Sprecher auf epd-Anfrage.
Die gravierenden Freiheitseinschränkungen seien, zusammengenommen, als Verfolgungshandlung zu bewerten. Damit lägen für Afghaninnen in der Regel die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz vor, hieß es.