Der Staat räume den Kirchen das Recht ein, von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge vorübergehend aufzunehmen und den Fall erneut vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfen zu lassen. Erkenne das Bundesamt die Einwände nicht an, müsse der Betroffene das Kirchenasyl verlassen.
Trotz ablehnender Stellungnahme des Bundesamts würden Kirchenasyle aber regelmäßig nicht beendet. "Wir können als Staat die Entscheidung darüber, wer am Ende ein Bleiberecht hat, nicht anderen Institutionen überlassen", erklärte Grote.
Ende September war ein 29-jähriger Afghane aus einem katholischen Kirchenasyl in Bergedorf geholt und nach Schweden abgeschoben worden. 2015 war er nach Schweden geflüchtet. Dort stellte er einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Anschließend kam er nach Hamburg und beantragte erneut Asyl.
Das Bundesamt lehnte den Antrag ab, weil nach europäischem Recht Schweden für sein Verfahren zuständig ist. Daraufhin stellte die katholische Pfarrei in Bergedorf den Mann im Kirchenasyl unter Schutz. Sein Antrag wurde erneut geprüft und wieder abgelehnt.