"Betrachtet man die absoluten Zahlen, dann leben mehr Kinder als Frauen in den Frauenhäusern", sagt Johanna Thie, Diakonie-Expertin und Vorständin der bundesweiten Frauenhauskoordinierung. "Dieser Wert ist seit Jahren unverändert hoch." Für die altersgerechte Betreuung der Kinder fehle oft qualifiziertes Personal, beklagt die Fachfrau.
Zu wenig Plätze in den Einrichtungen, fehlendes Personal, unsichere Finanzierung: Die Jahresstatistik 2021 der Frauenhauskoordinierung belegt, was beim Gewaltschutz für Frauen und Kinder noch im Argen liegt. "Es braucht endlich einen bundeseinheitlichen Rechts- beziehungsweise Finanzierungsrahmen", nur dann werde sich die Lage dauerhaft bessern, betonte Thie.
Der Statistik zufolge fanden im Vorjahr 6431 Frauen und 7572 Kinder Zuflucht in einem Frauenhaus. Fast Dreiviertel von ihnen (72 Prozent) haben einer Umfrage zufolge minderjährigen Nachwuchs, von denen allerdings nicht alle Kinder mit ins Frauenhaus zögen.
Diese Daten spiegelten jedoch nicht die Entwicklung von geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen wider. Hinweise dazu liefert laut Thie die jährlich vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik.
Zu viele unterschiedliche Regelungen
148.031 Betroffene von Partnerschaftsgewalt verzeichnet das BKA 2020. Mit einem Anstieg von 4,4 Prozent setze das den Trend der Vorjahre fort. "Seit Jahren steigt die Zahl der polizeilich gemeldeten Fälle von Gewalt in Partnerschaften."
Thie sagte, alle Frauenhäuser hätten den Anspruch, auch Kinder aufzunehmen. Die personellen Ressourcen reichten jedoch oft nicht für alters- und geschlechtergerechte Bewältigung der Gewalterfahrungen aus. Die Einrichtungen müssten in die Lage versetzt werden, etwa auch traumapädagogische Unterstützung zu leisten. "Davon sind viele Frauenhäuser weit entfernt", sagte die Diakonie-Expertin.
Thie kritisierte eine uneinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern als "Fehler im System". Weil keine verbindlichen rechtlichen Vorgaben existierten, erfolge die Finanzierung aufgrund eines bunten Gemischs verschiedener bundes- und landesrechtlicher Regelungen. "Es ist existiert ein Flickenteppich mit mindestens 16 unterschiedlichen Regelungen." Das müsse dringend geändert werden, so Thie: "Eine Finanzierung zum Beispiel über freiwillige Leistungen der Kommunen und Kreise hat zur Folge, dass Frauenhäuser mit jedem Haushalt neu um Ressourcen kämpfen müssen."