Aus seiner Sicht gehöre dazu eine „Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen in Fällen sexualisierter Gewalt“, sagte der Braunschweiger Bischof am Montag bei der digital tagenden Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Zudem müsse die Information und Begleitung Betroffener vor, während und nach diesen Verfahren stärker verankert werden, sagte Meyns in seinem Bericht als Sprecher des Beauftragtenrats der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Kirche.
Das kirchliche Recht verpflichte dazu, auch Taten, die nach staatlichem Strafrecht bereits verjährt sind, disziplinarisch zu adressieren, sagte er. Das sei „eine große Chance, auch lange zurückliegendes Unrecht zu ahnden“, sagte er. Dafür müssten die Verfahren so gut wie möglich ausgestaltet werden.
Meyns gab der Synode einen Überblick über den Fortschritt bei der Aufarbeitung von Missbrauch in der evangelischen Kirche. 2018 hatte die Synode einen Maßnahmenplan verabschiedet, um für Aufklärung und Prävention einen einheitlichen Rahmen für die insgesamt 20 evangelischen Landeskirchen zu schaffen, die eigene Kommissionen gegründet oder sich dafür zusammengeschlossen haben. Meyns zufolge haben diese Kommissionen, die auch über sogenannte Anerkennungsleistungen entscheiden, bislang 942 anerkannte Fälle bearbeitet, die Taten seit 1949 betreffen. Rund zwei Drittel dieser Fälle sexualisierter Gewalt geschahen demnach im Verantwortungsbereich der Diakonie, insbesondere in Heimen, ein weiteres Drittel in Kirchengemeinden oder anderen Bereichen der Kirche.
Die EKD hat eine groß angelegte Studie zum Ausmaß von Missbrauch in der evangelischen Kirche beauftragt. Meyns sagte, zur institutionellen Aufarbeitung solle es auch regionale Aufarbeitungskommissionen geben. Auch Betroffene sexualisierter Gewalt sollen an der Aufarbeitung beteiligt werden. Dabei ist allerdings noch nicht klar, in welcher Form. Der Betroffenenbeirat der EKD war im Frühjahr nach Auseinandersetzungen mit der EKD und im Gremium selbst ausgesetzt worden.