Die Forderung nach einer Ablösung der Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen trifft bei der Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Irmgard Schwaetzer, auf Zustimmung. Sie unterstütze den Vorstoß, sagte Schwaetzer, der in Weimar erscheinenden Mitteldeutschen Kirchenzeitung "Glaube+Heimat".
Der Bundesgesetzgeber müsse aber zunächst ein Gesetz verabschieden, das die Ablösung regelt - so stehe es im Grundgesetz, betonte Schwaetzer. "Dann muss die Ablösung von den Landesregierungen und den Landeskirchen ausgehandelt werden", sagte sie. Eine Ablösung zum Nulltarif könne es aber nicht geben. Das wäre weder rechtlich vertretbar, noch gerecht, da es sich um eine Mietzahlung des Staates für enteignetes Eigentum der Kirchen handele. "Die Kirchen müssen die Möglichkeit bekommen, Rücklagen zu bilden für die Zeit danach, wenn sie auf sich alleine gestellt sind", forderte sie. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte im Februar erneut verlangt, die Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen zu beenden.
Auch Kultursteuer denkbar
Die Staatsleistungen an die Kirchen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Damals verpflichteten sich die Landesherren, die Besoldung und Versorgung etlicher katholischer und evangelischer Würdenträger sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt im Grundsatz bis heute. Die entsprechenden Verträge bestehen zwischen den Ländern und den Kirchen. Sie müssten den Großteil der Ablösesumme zahlen.
Auch eine Kultursteuer nach italienischem Vorbild anstelle der Kirchensteuer, wie sie Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) vorschlägt, lehnt Schwaetzer grundsätzlich nicht ab. "Ich vertrete nach wie vor den Mitgliedsbeitrag der evangelischen und katholischen Christen an ihre Kirchen. Aber die italienische Zivilgesellschaft scheint mit dem Modell der Kulturabgabe nicht schlecht zu leben."