Sie soll Dietrich-Bonhoeffer-Schule heißen und individuelles Lernen ermöglichen: Eine Reforminitiative will in Laichingen auf der Schwäbischen Alb eine Grundschule sowie eine Haupt- und Werkrealschule etablieren, bei der die Kinder nur noch einmal pro Woche zusammenkommen. An den übrigen Tagen lernen sie zu Hause und treffen sich dabei virtuell mit Lehrern und Mitschülern im Internet-Klassenzimmer. Das Regierungspräsidium Tübingen will das Projekt aber nicht als Ersatzschule genehmigen - dort befürchtet man die Einführung des in Deutschland verbotenen "Homeschooling" (Hausunterricht) durch die Hintertür. Am 29. Januar treffen sich die Kontrahenten vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen.
Erfahrungen mit dem neuen Schultyp hat die Landesvereinigung Dezentrales Lernen Baden-Württemberg bereits durch den Betrieb einer sogenannten Ergänzungsschule in Laichingen gesammelt. Derzeit büffeln 27 Kinder auf diese Weise, teilte die Schule auf Anfrage mit. Jonathan Erz, Vorsitzender der Landesvereinigung und Initiator des Laichinger Projekts, verweist darauf, dass in den vergangenen Jahren aus verschiedenen Gründen zehn der Schüler von der Ergänzungsschule auf eine öffentliche Schule gewechselt hätten. Probleme habe es nicht gegeben. Die Schulabschlüsse seien dann im Vergleich zu anderen Kindern eher überdurchschnittlich gut gewesen.
Müssen Lernende und Lehrende in einem Raum sein?
Hauptstreitpunkt der Auseinandersetzung ist die Frage, ob die Gesetze von Bund und Land ein gemeinsames Lernen der Schüler im selben Zimmer erzwingen. Wenn ja, dann haben die Behörden keine andere Möglichkeit, als die Umwandlung der Ergänzungsschule in eine Ersatzschule abzulehnen. In mehreren Schreiben an das Verwaltungsgericht macht das Regierungspräsidium deutlich, dass Schule laut Rechtsauslegung bislang ein räumliches Beisammensein von Lehrenden und Lernenden erfordere.
Für Initiator Erz ist das Schnee von gestern. Alle modernen pädagogischen Konzepte, wie sie auch in Papieren des Landesinstituts für Schulentwicklung vertreten werden, forderten ein individualisiertes Lernen und selbstständiges Erarbeiten von Inhalten. Das aber sei heute auch möglich durch die Bereitstellung von didaktischem Material im Internet, verbunden mit regelmäßiger persönlicher und virtueller Betreuung durch Lehrer.
Grundlage der Reformschule, die ein evangelisches Profil haben soll, ist der sogenannte Uracher Plan für dezentrales Lernen. Die Abgrenzung zum "Homeschooling" darin ist scharf: Inhaltlich orientiert sich die Schule am Bildungsplan des Landes, die Lehrer müssen eine anerkannte pädagogische Ausbildung vorweisen und die Schule unterstellt sich der Aufsicht der Behörden - all das ist bei Hausunterricht nicht gewährleistet. Mitgewirkt haben an diesem Plan unter anderem der frühere Bildungsdezernent der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Oberkirchenrat i.R. Werner Baur, sowie die Pädagogikprofessoren Hartmut von Hentig und Hans Alois Schieser.
Die Schulaufsicht hält es indessen für unabdingbar, dass Schüler einander persönlich begegnen und dabei personale und soziale Kompetenzen erlernen, die sie zu Hause nicht bekommen. Andernfalls könnten Parallelgesellschaften entstehen, was der Erziehung zum mündigen Staatsbürger, der an demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhabe, entgegenstehe. Die Initiative verweist darauf, dass die Schüler zu Engagement in Sport- oder Musikvereinen, politischen oder kirchlichen Gruppen verpflichtet seien. Begegnungen fänden zudem im realen wie im virtuellen Klassenzimmer statt.
Suspekt ist dem Regierungspräsidium, dass Vorstandsmitglieder der Landesvereinigung dezentrales Lernen selbst "Homeschooler" gewesen sind und auch Bußgelder dafür bezahlen, dass sie ihre Kinder nicht an öffentliche Schulen schicken. Der Anwalt der Landesvereinigung weist diesen Vorwurf allerdings mit dem Argument zurück, dass das Verhalten der Eltern unerheblich sei für die Frage, ob eine Schule genehmigungsfähig ist oder nicht.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen muss nun entscheiden, ob die Gesetze Spielraum für das alternative Schulmodell lassen. Dass der Vorgang überhaupt schon vor Gericht landet, obwohl es noch gar keine offizielle Ablehnung des Genehmigungsantrags gibt, liegt an einem Versäumnis: Das Regierungspräsidium hatte es innerhalb von drei Jahren nicht geschafft, über den Antrag der Initiative aus dem Jahr 2014 zu entscheiden. Die Behörde macht dafür die "wiederholte, langfristige krankheitsbebedingte Abwesenheit der zuständigen Bearbeiterin" verantwortlich, doch mit dieser Entschuldigung wollte man sich in Laichingen nicht länger abspeisen lassen. Deshalb wurde im März 2017 "Untätigkeitsklage" bei Gericht erhoben.