Die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen ist die kleinste der drei sogenannten konfessionellen Freikirchen in Deutschland. Heute gibt es 14 Gemeinden in der Grafschaft Bentheim, Ostfriesland und in Wuppertal. In der Grafschaft Bentheim leben etwa 5000 der insgesamt knapp 7000 Altreformierten. Die Gemeinde in Nordhorn ist mit ca. 1030 Gemeindegliedern die zweitgrößte altreformierte Gemeinde in Deutschland.
In Abgrenzung zur liberaler werdenden Theologie in den reformierten Gemeinden entstanden Mitte des 19. Jahrhunderts in der Grafschaft Bentheim und in Ostfriesland freie reformierte Gemeinden. Eine Leitfigur der ersten Stunde war der niederländische Pastor Hendrik de Cock, der "die Irrtümer und Abweichungen von der reformierten Lehre" kritisierte und später auch an der Gründung altreformierter Gemeinden in Deutschland mitwirkte. Dennoch betonen die Altreformierten, dass ihre Kirche nicht von Theologen oder Kirchenführern, sondern von Gemeindegliedern gegründet wurde. Sie wollten die reformierte Tradition in der ihrer Ansicht nach ursprünglichen, alten Version weiterführen – daher auch die Bezeichnung "altreformiert".
In der Folge kam es zu heftigen Spannungen zwischen Reformierten und Altreformierten. Versammlungen der Altreformierten wurden verboten. Denn hier wurde am ausschließlichen Psalmengesang festgehalten und der Heidelberger Katechismus ausgelegt, den die Reformierten damals vorübergehend nicht als wesentliche Bekenntnisschrift ansahen. Altreformierte erhielten Redeverbot und mussten bei Zuwiderhandlung mit empfindlichen Geld- oder sogar Haftstrafen rechnen.
Schon früh entwickelte sich eine enge Verbindung zur Niederländischen Kirche, mit deren Bekenntnissen man übereinstimmte. Die wichtigste Bekenntnisschrift ist der Heidelberger Katechismus (1563). Aber auch das Niederländische Glaubensbekenntnis (1561) und die Dordrechter Lehrsätze (1618/19) spielen in der altreformierten Kirche eine Rolle. Allerdings gibt es bei den Dordrechter Lehrsätzen mittlerweile inhaltliche Relativierungen: Zur calvinistischen Lehre von der doppelten Prädestination wird beispielsweise angemerkt, dass eine "Verwerfung von Ewigkeit her" nicht eindeutig auf biblischen Aussagen beruht.
Beteiligung, Verantwortung und Mündigkeit
In Deutschland wurde die Evangelisch-altreformierte Kirche erst 1950 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Heute sind auch die Differenzen mit der reformierten Kirche überwunden. Reformierte und Altreformierte pflegen eine enge Zusammenarbeit auf allen Ebenen, teilen sich mancherorts sogar eine Pfarrstelle. Die "volle synodale Gemeinschaft" lehnten die Altreformierten bisher jedoch ab. Trotz eines regen ökumenischen Austauschs auch mit anderen Konfessionen hält die altreformierte Kirche an ihrer Eigenständigkeit fest. Sie gehört weder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) noch der Vereinigung evangelischer Freikirchen (VEF) an, ist aber Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK). Ihre Identität als von der Basis her aufgebaute, selbstständige Freikirche ist den Altreformierten wichtig.
Die Gemeinden finanzieren sich nicht über Kirchensteuern, sondern über freiwillige Beiträge der Gemeindeglieder. Nicht nur dadurch wird die Bindung des Einzelnen an seine Kirche vor Ort gestärkt und Interesse an aktiver Beteiligung geweckt. Pastoren, Älteste und Diakone werden von den Gemeindegliedern gewählt. Die Pastoren auf Lebenszeit, Älteste und Diakone für je vier Jahre. Eine direkte Wiederwahl ist nicht möglich, so dass immer wieder neue Frauen und Männer die Ämter übernehmen. Der Kirchenrat leitet die Ortsgemeinde und bemüht sich um engen Kontakt zu den Gemeindegliedern. Alle ein bis zwei Jahre finden Hausbesuche statt.
Beteiligung, Verantwortung und Mündigkeit aller Glieder innerhalb der Gemeinde spielen eine große Rolle. So gibt es bei den Altreformierten zum Beispiel keine Taufpaten. Stattdessen wird die ganze Gemeinde als Taufzeugin angesehen und übernimmt Verantwortung für die christliche Erziehung des Kindes. Der "Konfirmandenunterricht" erstreckt sich über sechs bis acht Winterhalbjahre. Erst wenn die Teilnehmer volljährig sind, legen sie ihr "Öffentliches Glaubensbekenntnis" ab. Nun dürfen sie auch am Abendmahl teilnehmen, das viermal pro Jahr als Gedächtnismahl gefeiert wird.
Jeden Sonntag finden zwei Gottesdienste statt, in denen das Wort und der vom Reformator Johannes Calvin (1509-1564) favorisierte Psalmengesang im Mittelpunkt stehen. Der zweite Gottesdienst am Nachmittag war ursprünglich meist ein Lehrgottesdienst, in dem die Bekenntnisschriften ausgelegt wurden, kann heute aber auch anders gestaltet werden. Die Gemeinden und auch die meist ehrenamtlich geleiteten Kreise und Gruppen arbeiten sehr eigenständig. Das kann gemeinsame Entscheidungsprozesse erschweren, trägt aber vor allem zur Vielfalt und besonderen Lebendigkeit der Evangelisch-altreformierten Kirche bei.