Anders als manche Freikirchen, die ihre Existenz einem charismatischen Begründer verdanken, ist die "Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche" (SELK) ein Zusammenschluss mehrerer lutherischer Minderheitskirchen, die ab dem Jahr 1817 vornehmlich im Nord- und Mitteldeutschen Raum entstanden. Sie spalteten sich von den lutherischen Landeskirchen ab, weil ihre Mitglieder es nicht hinnehmen wollten, dass sich die lutherischen mit den reformierten Kirchen zu "unierten" evangelischen Landeskirchen zusammenschlossen. Die älteste Vorgängerkirche der SELK war die preußische "Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche", die sich im Jahr 1830 bildete, um sich damit der staatlich verordneten und teilweise mit Gewalt erzwungenen Kirchenunion in Preußen zu widersetzen.
Was die einzelnen Minderheitskirchen miteinander verband, war der Protest gegen eine Einheitskirche, die, so meinten sie, auf eine gemeinsame Bekenntnisgrundlage verzichtete. So weigerten sie sich auch, Teil der nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten EKD zu werden, sondern nahmen stattdessen den freikirchlichen, "staatsfreien" Weg auf sich, mit all den finanziellen und organisatorischen Konsequenzen, die das haben würde. 1972 entstand die SELK aus zunächst drei lutherischen Minderheitskirchen (die zuvor jeweils schon einzelne kleine Kirchen versammeln konnten), bis sich dann fast alle lutherischen Minderheitskirchen der SELK angeschlossen hatten, zuletzt nach dem Mauerfall auch die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche aus den neuen Bundesländern.
Dabei haben die einzelnen SELK-Gemeinden immer ihre jeweils eigenen Gründungsgeschichten zu erzählen. Mal waren gläubige Menschen von bibeltreuen, wundergläubigen Erweckungsbewegten fasziniert, mal stand der Widerstand gegen geänderte Bekenntnisformen im Vordergrund, oder man wollte weder akzeptieren, dass calvinistische Protestenten zur eigenen Kirche gehören könnten, noch, dass die Preußen verlangten, kirchliche Hoheitsrechte, wie etwa eine rechtsgültige Trauung, an den Staat abzutreten. Diejenigen, die sich entschlossen, eine freie lutherische Kirche zu bilden, bestanden mit ihrem Austritt aus den Landeskirchen auf ihrem Recht und ihrer Pflicht, als freie Christenmenschen nur Gott und dem eigenen Gewissen gegenüber verantwortlich zu sein.
Beichte mit Absolution, Abendmahl mit Wein
Die Bereitschaft, für das eigentlich wahre Luthertum, basierend auf den Lutherischen Bekenntnisschriften des "Konkordienbuches" von 1580, zu kämpfen und dafür oft genug als "Separatisten" verunglimpft zu werden, führte in den SELK-Gemeinden zu besonders starker Identifikation der Gemeindemitglieder mit ihrer Kirche. Bei ihnen gehört neben Taufe (normalerweise die Kindestaufe) und Abendmahl auch die Beichte zu den Sakramenten; ein nur symbolisches Abendmahlsverständnis wird eindeutig abgelehnt zu Gunsten von Luthers Verständnis der Realpräsenz, der Gegenwart von Christi Leib und Blut in Brot und Wein (und keinesfalls im Traubensaft).
So manche vor allem jüngere Pastoren wären durchaus bereit, die Leuenberger Konkordie zu unterzeichnen und damit einer Kirchen- und Abendmahlsgemeinschaft mit Kirchen der EKD zuzustimmen. Auch über die Zulassungen einer Ordination von Frauen wird immerhin diskutiert. Die Beichte, die im Sinne von Luthers Rechtfertigungslehre einen hohen Stellenwert in der SELK besitzt, darf nur von ordinierten Pfarrern abgenommen werden, was sowohl in speziellen Beichtandachten als auch noch in Privatbeichten geschieht. Die Absolution erfolgt durch Handauflegung des Pfarrers.
Die SELK hat zurzeit etwa 34.000 Mitglieder, die einen Kirchenbeitrag von drei Prozent des Bruttoeinkommens zahlen. Damit werden unter anderem die Stellen der Pröpste in den vier Sprengeln, die Pastoren, Diakone und Diakonissen sowie Missionsprojekte in Deutschland, Afrika und Brasilien finanziert.