Anna-Nicole Heinrich
epd-bild/Thomas Lohnes
"Ich bin dankbar, dass sie bereit sind, die Zukunft der Kirche in herausfordernden Zeiten mitzugestalten", sagt die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich, über die Kandidierenden.
EKD-Synode 2024
Vier Kandidierende für EKD-Ratswahl
Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Anna-Nicole Heinrich, teilt den Wahlberechtigten für die Wahl des neuen Rates der EKD die vorgeschlagenen Kandidat:innen mit.

"Ich freue mich, dass es gelungen ist, vier Personen zu finden, die mit ganz unterschiedlichen Fähigkeiten und Erfahrungen allesamt eine Bereicherung für den Rat der EKD wären", sagt die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Anna-Nicole Heinrich.

Es werden die Kirchenpräsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche, Susanne Bei der Wieden, und der Berliner Bischof Christian Stäblein als leitende Geistliche kandidieren. Außerdem werden sich Nicole Grochowina, Ordensschwester der evangelischen Communität Christusbruderschaft Selbitz, und die Pastorin Andrea Wagner-Pinggéra, Vorständin der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel, zur Wahl stellen.

Bereits vergangenes Jahr hatte der Rat als eins von drei Leitungsgremien der EKD mit Annette Kurschus ein Mitglied verloren. Kurschus war als Vorsitzende des Rats und als Präses der westfälischen Landeskirche zurückgetreten. Auslöser waren Vorwürfe gegen sie wegen einer mangelhaften Kommunikation in einem mutmaßlichen Fall sexuellen Fehlverhaltens eines Bekannten. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Bekannten ein, da die mutmaßlichen Missbrauchsfälle entweder verjährt oder die Betroffenen damals nicht mehr minderjährig waren. 

Auch der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung verlässt den Rat wegen seines bevorstehenden Ruhestands. Zudem will der Bochumer Kirchenrechtsprofessor Jacob Joussen, seit 2015 Mitglied des Rats, sein Amt niederlegen. Neben persönlichen Gründen gab Joussen auch Differenzen über die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche an. "Die Art und Weise, wie die Landeskirchen und wie wir alle mit den Ergebnissen der im Januar vorgestellten ForuM-Studie umgehen, entspricht nicht meiner Art, Verantwortung wahrzunehmen", hatte Joussen zu seinem Rücktritt erklärt. 

Umgang mit Missbrauchsfällen ist Thema bei Synode

Der Umgang mit Missbrauchsfällen in der evangelischen Kirche wird Thema bei der bevorstehenden Synodentagung. Erstmals diskutieren die Delegierten die Ergebnisse der ForuM-Studie zu Ursachen und Ausmaß sexualisierter Gewalt in der EKD und der Diakonie. Der Rat der EKD wird jeweils für sechs Jahre gewählt. Insgesamt gehören dem Rat 15 Mitglieder an. Die laufende Amtsperiode endet 2027.

Der EKD-Rat vertritt die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit und nimmt zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung. Die Synode der EKD sowie die Kirchenkonferenz mit Vertretern aller 20 evangelischen Landeskirchen sind die beiden anderen Leitungsgremien der EKD. Die Nachwahl erfolgt auf der 5. Tagung der 13. Synode der EKD, die vom 10. bis 13. November in Würzburg stattfindet. Wahlberechtigt sind die 128 Mitglieder der 13. EKD-Synode und die in der Kirchenkonferenz vertretenen Kirchenleitungen der 20 Landeskirchen. Dabei hat jede Landeskirche eine Stimme.

Für Sonntag, 10. November, ist die Vorstellung der Kandidierenden vorgesehen; die Wahl selbst ist für den 11. November geplant. Weitere Kandidat:innen können von den Wahlberechtigten vorgeschlagen werden. Die Wahlen in den Vorsitz des Rates der EKD werden am Dienstag, 12. November, auf Vorschlag des Rates von Synode und Kirchenkonferenz stattfinden.

Die neuen Ratsmitglieder werden in der Abschlussandacht der Synode am 13. November in ihr Amt eingeführt. Die aktuelle Ratsperiode endet 2027.
Dem Rat der EKD, der für jeweils sechs Jahre gewählt wird, gehören 15 Mitglieder an. 14 dieser Mitglieder werden gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt. Die Präses der Synode steht kraft ihres Amtes als Mitglied im Rat fest.

Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Insbesondere soll er mit theologischer und missionarischer Arbeit die Gemeinschaft der Gliedkirchen in der EKD befördern, für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.