Küster hängt Liednummern auf
epd-bild/Andrea Enderlein/Andrea Enderlein
Ein Küster hängt die Liednummern für den Gottesdienst in einen Ständer.
Nordkirchen-Landesbischöfin
"Arbeit der Küster:innen ist unverzichtbar"
Die Landesbischöfin der evangelischen Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt, würdigt die Tätigkeit der Küster:innen in einer Predigt am Montag (30. September). Sie würden ihre Arbeit im Hintergrund wie "Engel" verrichten.

Die Landesbischöfin der evangelischen Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt, bezeichnet die Arbeit der Küsterinnen und Küster als unverzichtbar. Auf dem Nordkirchen-Küstertag in Rickling (Kreis Segeberg) werde die leitende Theologin in ihrer Predigt am Montag Küster mit Engeln vergleichen, die im Hintergrund wirken, aber maßgeblich zu reibungslosen Gottesdiensten und Veranstaltungen beitragen, wie die Nordkirche am Sonntag in Schwerin mitteilte.

Küsterinnen und Küster leisteten "sehr viel, damit Menschen in unseren Räumen, in unseren Kirchen, in unseren Gemeindehäusern und andernorts in Berührung und Kontakt kommen mit der frohen, der heilsamen Botschaft des Evangeliums", so die Landesbischöfin.

Ihre Arbeit sei unauffällig, aber unverzichtbar, sagte Kristina Kühnbaum-Schmidt. Zudem würden Küsterinnen und Küster weitere zahlreiche Aufgaben erfüllen, die kaum jemand bemerke - von der Wartung der Technik bis zum Schneeräumen am frühen Morgen. Diese Arbeiten seien aber essenziell, damit kirchliche Orte für alle zugänglich und einladend bleiben. "Der Beruf der Küsterin, des Küsters ist kein Job wie jeder andere, sondern ein Beruf aus Berufung", erklärte die Landesbischöfin.

Der Küsterarbeitskreis in der Nordkirche teilte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit, dass derzeit in der Nordkirche schätzungsweise etwa 1.400 Frauen und Männer haupt-, neben- oder ehrenamtlich als Küster tätig sind.

Auf der Septembertagung der Landessynode der evangelischen Nordkirche haben junge Menschen und der Zukunftsprozess seit Mittwoch im Mittelpunkt gestanden. Beschlossen wurde ein Kirchengesetz über die Widmung, Entwidmung und Nutzung gottesdienstlich genutzter Gebäude (Widmungsgesetz). Es soll ein flexibleres Handeln ermöglichen und enthält klare Regelungen für die Nachnutzung. So schließt es die Nutzung als Bordell, Spielhalle oder Wettbüro aus. Auch die Überlassung an Gruppen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, ist durch das Gesetz verboten.