"Das Grundgesetz sichert unser Leben in Demokratie, Freiheit und Würde und ermöglicht, dass alle ihren Glauben leben können", macht Bischöfin Hofmann deutlich. Aus christlicher Sicht leite sich die besondere Würde des Menschen nicht aus irgendeinem Wesensmerkmal ab, sondern aus seiner Beziehung zu Gott. "Wir alle sind von Gott bestimmt zum Gegenüber und zu Partnerinnen und Partner Gottes", erläutert die Bischöfin. Sie verweist auf die Schöpfungserzählung, die keinerlei Unterschiede im Blick auf Rasse, Geschlecht, Religion, Hautfarbe oder sexueller Orientierung mache. "Wir alle sind zum Bild Gottes geschaffen."
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich": Um Artikel 3 des Grundgesetzes geht es im Gottesdienst am Sonntag, 8. September, 10 Uhr, in der Kasseler Martinskirche, den die Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW), Dr. Beate Hofmann, gemeinsam mit der Präsidentin des Bundessozialgerichts, Dr. Christine Fuchsloch, gestaltet. Aus Anlass des 75. Geburtstags des Grundgesetzes in diesem Jahr hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine auf alle 20 Landeskirchen verteilte Gottesdienst-Reihe initiiert, die die grundlegenden Verfassungselemente thematisiert.
Teils wurden dazu die Geburtsorte der Mütter und Väter des Grundgesetzes ausgewählt. Gleichberechtigung von Mann und Frau – Erinnerung an Elisabeth Selbert So wird in Kassel der Gleichstellungsartikel 3 gewürdigt – in der Geburtsstadt von Elisabeth Selbert, die im Parlamentarischen Rat leidenschaftlich für den Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" kämpfte. Neben der Gleichheit aller vor dem Gesetz und der Gleichberechtigung von Mann und Frau gehen Bischöfin und Bundessozialgerichtspräsidentin auch auf Artikel 3,3, das Diskriminierungsverbot, ein. Zu allen drei Absätzen nehmen sie je eine historische, mit aktuellen Beispielen unterlegte Einordung und eine theologische Kommentierung vor.