Der Bundestag verabschiedet am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen ein Gesetz gegen Belästigungen von Frauen, Beraterinnen und medizinischem Personal durch Abtreibungsgegner. Zuvor kam aus der CDU Kritik an der geplanten Regelung. Das Gesetz bleibe ein unnötiger Eingriff in die Meinungsfreiheit, sagt die Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Die Ampel-Koalition habe nicht belegen können, "dass es Probleme gibt, die sich mit allgemeinem Ordnungsrecht in der Abwägung von Meinungsfreiheit und Schutz vor Belästigung nicht regeln ließen".
Ähnlich äußerte sich der religionspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Rachel (CDU). "Ein ungehinderter Zugang von Schwangeren zu Beratungsstellen und Einrichtungen für Schwangere ist selbstverständlich immer zu gewährleisten", sagt er der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitag). Der Gesetzesentwurf führe jedoch "zu einer unverhältnismäßig starken Einschränkung der Meinungsfreiheit".
Vertreterinnen der Ampel-Koalition verteidigten die Regelung. Der Spießrutenlauf von Schwangeren vor Beratungsstellen habe damit ein Ende, sagte die Grünen-Politikerin Denise Loop dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Die unsäglichen Bedrohungen von Schwangeren und Mitarbeitenden vor Arztpraxen und Beratungseinrichtungen werden nicht länger legal sein", ergänzt die Obfrau der Grünen im Familienausschuss.
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD im Bundestag, Katja Mast, sagt der "Rheinischen Post", es sei beschämend, schwangere Frauen auf ihrem schweren Gang zur Beratung zum Schwangerschaftsabbruch oder zur Arztpraxis zu stigmatisieren. "Die Realität in vielen deutschen Städten ist, dass Frauen und Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen von fundamentalen Abbruchgegnern genau dabei beobachtet werden und versucht wird, sie unter Druck zu setzen", sagt sie.
Das Gesetz der Ampel-Koalition soll Belästigungen von Frauen, Beraterinnen und medizinischem Personal durch selbsternannte Lebensschützer unterbinden. Behinderungen und das Bedrängen Schwangerer werden verboten und sollen künftig mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden können. Im Schwangerschaftskonfliktgesetz wird dazu eine Abstandsregel von 100 Metern zu Praxen und Eingängen von Kliniken sowie Beratungsstellen ergänzt. In diesem Bereich werden bestimmte Protestformen verboten. Der Bundestag will am Freitagnachmittag (05.07.2024) in Berlin über die Regelung abstimmen.