Grund für die Verschiebung waren mehrere Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Ursprünglich war schon für Mittwoch mit den Plädoyers und dem Urteil gerechnet worden. Höcke ist wegen des erneuten Verwendens von Nazi-Parolen angeklagt.
Höckes Anwälte wollen unter anderem erreichen, dass das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird. Sie argumentieren, Höcke genieße als Thüringer Landtagsabgeordneter Indemnität, also den Schutz vor Strafverfolgung, auch bei politischen Äußerungen außerhalb des Landtags.
Zudem wollen die Verteidiger weitere Sachverständige hören, die beurteilen sollen, ob der Slogan "Alles für Deutschland" eine verbotene Parole der früheren Sturmabteilung (SA) der NSDAP gewesen sei.
Höcke hatte im vergangenen Dezember bei einer Rede in Gera "Alles für..." ins Publikum gerufen und - so die Anklage - das Publikum durch Gesten animiert, "Deutschland" zu rufen. Der AfD-Politiker ist deswegen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt (AZ: 5 KLs 8/24).
Die Staatsanwaltschaft beantragte, ein Video des rechtsgerichteten Youtube-Kanals "Weichreite TV" als Beweismittel einzuführen. Dort sei die Rede Höckes weiter abrufbar. Dieser Umstand sei Höcke zuzurechnen. Zudem will die Staatsanwaltschaft ein Video aus Hamm vom 1. Mai einführen, wo die Formel erneut gefallen sein soll.