Dafür war in zweiter Lesung eine Dreiviertelmehrheit der 128 anwesenden Delegierten notwendig. Das auch kontrovers diskutierte neue Papier soll die Grundlage schaffen für zukunftsorientierte Gemeinden, Werke und Einrichtungen sowie für eine zeitgemäße Verwaltung.
112 Delegierte des bremischen Kirchenparlamentes, das "Kirchentag" heißt, stimmten mit Ja, 15 waren dagegen. Außerdem gab es eine Enthaltung. Die Verfassung ist von zentraler Bedeutung für die Struktur und Arbeit der Kirche. Während der alte Text eine Präambel und 17 Paragrafen umfasste, besteht der nun verabschiedete Entwurf aus 62 Artikeln.
Die endgültige Verabschiedung sei der Schritt von einer knappen Vereinssatzung zu einer modernen Kirchenverfassung, hieß es. Sie nimmt Regelungen auf, die in der bislang gültigen Verfassung aus dem Jahr 1920 fehlen. So wurden bisher weder die Verwaltung oder gesamtkirchliche Arbeitsfelder noch ein Diskriminierungsverbot oder eine Mitbestimmung junger Leute erwähnt, was das neue Papier ändert.
Kritiker warnten, die neue Verfassung stehe für eine zentralistisch-hierarchische Kirche. Das sei der falsche Weg und das Ende der bisher zugesicherten Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der Gemeinden. Befürworter wiesen diesen Vorwurf entschieden zurück. Kirchenpräsidentin Edda Bosse sagte, die neue Verfassung stehe "für Einheit in Vielfalt".
Der verabschiedete Text regelt auch zeitgemäßere Formulierungen unter anderem für das leitende Personal. So soll die leitende Theologin oder der leitende Theologe zukünftig nicht mehr Schriftführerin oder Schriftführer heißen, sondern Kirchenpräsidentin oder Kirchenpräsident. Die Bremische Evangelische Kirche ist die einzige Stadtkirche Deutschlands, weil sich ihre Gemeinden ausschließlich auf städtischem Gebiet befinden. Ihr gehören 52 Gemeinden an mit rund 157.000 Mitgliedern.