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Beim OVG-Urteil am Montag geht es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat.
Bestrebungen gegen Demokratie
AfD bleibt extremistischer Verdachtsfall
Hunderte Anträge, zahlreiche Zeugenaussagen: Die AfD hatte viel aufgeboten, um gegen ihre Einstufung als extremistischer Verdachtsfall vorzugehen. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt jedoch die Entscheidung des Verfassungsschutzes.

Die AfD darf vom Verfassungsschutz weiterhin bundesweit als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigte in einem am Montag in Münster veröffentlichten Urteil eine Entscheidung der Vorinstanz und lehnte damit die Berufungsklage der AfD ab. Als Verdachtsfall darf die Rechtsaußen-Partei unter anderem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.

Es lägen hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, erklärte der Senat die Entscheidung. Es bestehe der begründete Verdacht, dass ein rechtlich abgewerteter Status von deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund zu den politischen Zielen eines maßgeblichen Teils der AfD gehöre. Das sei nach dem Grundgesetz eine unzulässige Diskriminierung, die mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren sei. Es habe zudem eine große Zahl von Äußerungen vorgelegen, mit denen Migranten systematisch ausgegrenzt würden.

In dem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ging es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Zudem ging es um die Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als "gesichert extremistische Bestrebung" sowie die Einordnung der Jugendorganisation "Junge Alternative" als Verdachtsfall. In allen drei Fällen wies das OVG die Berufung zurück (AZ: 5 A 1218/22, 5 A 1217/22 und 5 A 1216/22).

Der Verfassungsschutz hatte die rechtspopulistische AfD 2021 als "extremistischen Verdachtsfall" eingestuft, dagegen klagte die AfD. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte diese Einstufung im März 2022 als rechtmäßig. Gegen diesen Gerichtsentscheid klagte die AfD erneut. Das Oberverwaltungsgericht ließ für die insgesamt drei Entscheidungen keine Revision zu. Die Anwälte der AfD kündigten an, dass sie dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen werde.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte das Urteil. Es zeige, "dass wir eine wehrhafte Demokratie sind", erklärte Faeser am Montag in Berlin. Der Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen. Genau diese seien jetzt von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte Belege und Äußerungen von mehreren hundert AfD-Mitgliedern in das Verfahren eingebracht. Nach Auffassung des BfV-Anwalts Wolfgang Roth stellt der Volksbegriff der AfD ein ethnisch definiertes deutsches Volk über andere Ethnien. Die Partei wolle Migrationsströme umkehren und verwende für diese Vertreibung von Migranten aus Deutschland den Begriff "Remigration". Der Islam werde zudem als "terroristische Vereinigung" bezeichnet.

Für die Verhandlung vor dem obersten NRW-Verwaltungsgericht waren zunächst zwei Tage Mitte März eingeplant, die Richter mussten aber weitere Termine ansetzen: Die AfD-Anwälte hatten das Verfahren durch zahlreiche Anträge und zusätzliche Zeugenanhörungen in die Länge gezogen. Die mündliche Verhandlung wurde dann ab dem 11. April an fünf Tagen fortgesetzt.