Die Priorisierungen sollen weiterverfolgt und das Haushaltssicherungskonzept bei der nächsten Synode im November offiziell verabschiedet werden. Die ins Auge gefassten Sparmaßnahmen sehen eine Verringerung der Personal- und Sachkosten im Landeskirchenamt um ein Fünftel vor, dies soll sechs Millionen Euro einsparen. Auch im Bereich der landeskirchlichen Ämter und Werke sowie bei Zuschüssen etwa für kirchennahe Institutionen oder Projekte sollen die Ausgaben insgesamt um 20 Prozent gesenkt werden, dies entspricht Kürzungen von insgesamt knapp zwei Millionen Euro.
Wegen eines Finanzlochs von 14,4 Millionen Euro hatte der Landessynode im vergangenen November kein genehmigungsfähiger Haushalt vorgelegt werden können. Durch verschiedene Maßnahmen wurde das Defizit vorerst auf knapp 8,8 Millionen Euro reduziert. Um mindestens diesen Betrag sollen die Ausgaben durch das Sanierungskonzept bis Ende 2027 dauerhaft gekürzt werden, in diesem Jahr ist noch der Griff in die Rücklagen nötig.
Sinkende Kirchensteuereinnahmen, aber auch strukturelle Probleme aus der Vergangenheit, hatten zum Haushaltsdefizit geführt, das auf der Frühjahrstagung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) diskutiert wurde. Im Einzelnen sollen nun der Kirchensteuereinsatz sowohl für die Arbeit des Bielefelder Landeskirchenamtes als auch für alle weiteren landeskirchlichen Ämter und Einrichtungen bis 2027 um 20 Prozent gekürzt werden. Ebenfalls um 20 Prozent reduziert werden alle Zuschüsse, die die westfälische Landeskirche an unterschiedlichen Stellen dauerhaft gewährt. Ausgenommen sind lediglich solche Leistungen, die gesetzlich verpflichtend sind.
Alle Aufgaben müssen in zukunftsorientierter Weise neu zugeschnitten werden
Wesentliches Element des Haushaltssicherungsprozesses wird nach Überzeugung der Synode eine Reorganisation des Landeskirchenamtes in Bielefeld sein. "Hier, am Hauptsitz der Landeskirche, müssen alle Aufgaben, die bisher zentral für die westfälische Kirche vorgehalten werden, in zukunftsorientierter Weise neu zugeschnitten werden", heißt es in der Pressemitteilung des Landeskirchenamtes. Die künftige Struktur des Kirchenamts soll jedoch weder zum Verlust wesentlicher landeskirchlicher Dienste noch zu betriebsbedingten Kündigungen führen.
Die Synode befasste sich auch mit der künftigen Finanzierung der Evangelischen Schulen in Westfalen. Derzeit wirken westfalenweit sieben Schulen in direkter landeskirchlicher Verantwortung. Die Synodalen sahen es als unumgänglich an, den Anteil an Kirchensteuern, aus dem bisher der kontinuierlich ansteigende Finanzbedarf für den Trägeranteil der Schulen gemäß dem NRW-Schulgesetz getragen wird, wesentlich zu verringern. Sie beauftragten die Kirchenleitung und das verantwortliche Dezernat im Landeskirchenamt, Gespräche mit den politischen Partnern aufzunehmen, um gemeinsam veränderte Finanzierungswege zu finden. Auch die Entwicklung neuer, evangelischer Trägermodelle schloss die westfälische Landessynode langfristig nicht aus.
Intensive Diskussion über die kirchenmusikalische Ausbildung
Für intensive Diskussionen sorgte die Zukunft der kirchenmusikalischen Ausbildung in Verantwortung der EKvW. Sie wird bislang an zwei verschiedenen Standorten angeboten; das klassische kirchenmusikalische Studium erfolgt in Herford, die popularmusikalische Ausbildung kam in den vergangenen Jahren in Witten hinzu. Beide Ausbildungsstränge genießen hohes Ansehen und sollen nach bisherigen Planungen in einer Kirchenmusikhochschule zusammengeführt werden. Geplant ist dafür laut Beschluss der Kirchenleitung ein Hochschulneubau in Nachbarschaft der Evangelischen Hochschule in Bochum, dessen Umsetzung jedoch aufgrund der Haushaltslage vorerst gestoppt wurde.
Die Synodalen verbanden ihre Wertschätzung für das westfälische Studium der Kirchenmusik in kirchlicher Trägerschaft jedoch mit der Erwartung an die Kirchenleitung, in Verhandlungen mit anderen Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) über eventuelle Kooperationen einzutreten.
Neben weiteren Veränderungsvorhaben wie dem schon begonnenen Abbau paralleler Leitungsfunktionen in landeskirchlichen Einrichtungen und Landeskirchenamt sehen die Maßnahmenentwürfe eine Neustrukturierung der Evangelischen Studierendengemeinden an westfälischen Hochschulstandorten vor. Auch hier sah die Synode ein nicht unwesentliches Einsparpotential, wenn etwa Verwaltungseinheiten zusammengeführt werden. Details sollen in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in den Studierendengemeinden erarbeitet werden.
In Dortmund soll das Haus Landeskirchlicher Dienste einer Nutzung zu marktüblichen Konditionen zugeführt werden. Das Büro- und Tagungshaus in der Dortmunder Innenstadt soll weiterhin im Besitz der Landeskirche verbleiben; als landeskirchlicher Tagungsort wird der - neben dem Bielefelder Landeskirchenamt und dem Tagungs- und Bildungszentrum Villigst - dritte große Standort der westfälischen Landeskirche künftig aber nicht mehr zum Einsatz kommen.