"Die Vorwürfe sind nicht substantiiert", sagte Michaelis dem Evangelischen Pressedienst (epd). Am Dienstag hatte die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) gegen Michaelis ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil der Pfarrer bei den Kommunalwahlen am 9. Juni als Parteiloser auf der AfD-Liste für den Stadtrat in Quedlinburg kandidiert.
Von dem Verfahren habe er durch eine Presseanfrage erfahren, sagte Michaelis. Dies bezeichnete er als "ungewöhnlich". Der Vorgang zeuge nicht von besonderer Professionalität. EKM-Sprecher Friedemann Kahl wies die Vorwürfe zurück. Michaelis habe unmittelbar nach der Entscheidung von der Eröffnung des Disziplinarverfahrens und der Begründung Kenntnis erhalten.
Michaelis will nach eigenen Angaben an seiner Kandidatur festhalten. Die Auffassung der EKM, dass die Programmatik der AfD mit christlichen Werten und seinem Amt als Pfarrer nicht vereinbar sei, habe er nicht zu vertreten.
EKM-Sprecher Kahl sagte, am Ende des Disziplinarverfahrens könne ein dauerhafter Entzug der Ordinationsrechte stehen, also des Rechts auf öffentliche Verkündigung und der Feier der Sakramente. Derzeit werde das Verfahren durch den Chef-Arbeitsrechtler im Landeskirchenamt, Christian Vollbrecht, geführt. Eine Entscheidung müsse aber das Kollegium treffen, dem der Landesbischof, der Präsident des Landeskirchenamtes und die drei Dezernenten angehörten. Michaelis könne sich gegen die Entscheidung vor dem Kirchengericht wehren.