Das Online-Register sei ein Meilenstein für die Digitalisierung des Gesundheitswesens und eine wichtige Voraussetzung für mehr Organspenden, sagte Lauterbach in Berlin.
Zugleich machte Lauterbach aber deutlich, dass es das Problem des Organmangels nicht beheben werde. Die Zahl der Spenderorgane sei langfristig nur zu erhöhen, indem Deutschland die Widerspruchslösung einführe, sagte Lauterbach. Er werde sich weiter dafür einsetzen. Die Initiative zu einem weiteren Anlauf müsse aber aus dem Bundestag kommen, wie bei anderen medizinethischen Themen auch. Viele Menschen wollten Organe spenden, sagte Lauterbach, sie würden aber nicht zu Spendern, weil es die Widerspruchslösung nicht gebe.
Bei der Widerspruchslösung, wie beispielsweise in Spanien, sind alle Menschen mögliche Organspender, es sei denn, sie widersprechen und lassen dies dokumentieren. In Deutschland gilt die Zustimmungslösung, wonach die Bereitschaft zur Organspende ausdrücklich erklärt werden muss. Lauterbach sagte, das Online-Register werde den Organspendeausweis zu Beginn nicht ersetzen, und bat darum, ihn auch weiter bei sich zu haben.
Unter "www.organspende-register.de" kann nun jede und jeder hinterlegen, ob sie oder er bereit ist, Organe oder Gewebe zu spenden. Dazu ist ein Personalausweis mit Online-Funktion erforderlich. Das Bundesinnenministerium erklärte auf Nachfrage, Ende 2022 seien geschätzt rund 51 Millionen Personalausweise mit eingeschaltetem Online-Ausweis in Umlauf gewesen, das entspreche 83 Prozent der Ausweisdokumente. Wie viele Menschen die Funktion nutzen, ist aber nicht bekannt. Das Ministerium weiß nur, dass im Laufe von zwölf Monaten der Online-Ausweis knapp 14 Millionen mal benutzt wurde.
Nach Angaben des Präsidenten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, Karl Broich, hatten sich seit der Freischaltung des Registers um 6.03 Uhr am Montag gegen 9 Uhr bereits 5.500 Organspenderinnen und Organspender elektronisch registrieren lassen. Das Register wird von dem Bundesinstitut geführt. Spätestens ab September soll die Erklärung auch mit der Digitalen Identität für Versicherte (GesundheitsID) möglich werden. Alle anderen Erklärungen bleiben gültig, sowohl die Organspendeausweise als auch Patientenverfügungen oder Absprachen mit den Angehörigen.
Von Juli an sollen Broich zufolge die Entnahmekrankenhäuser die Erklärungen zur Organspende abrufen können. Mit Blick auf die weitere Debatte um eine Widerspruchslösung machte Broich darauf aufmerksam, dass es in dem Register auch heute schon möglich sei, zu dokumentieren, dass man keine Organe spenden will.
Der Aufbau des Registers geht auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2020 zurück. Ziel sind mehr Organspenden. Rund 8.400 Menschen sind gegenwärtig auf der Warteliste für ein Organ registriert. Nach Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation haben im vergangenen Jahr 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Insgesamt sind 2.985 Organe transplantiert worden, knapp sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland aber weit zurück.
Der Verband der katholischen Krankenhäuser riet dazu, über das Thema Organspende mit den Angehörigen zu sprechen. Organtransplantationen könnten das Leid der wartenden Patienten mindern, erklärte die Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin. Aber auch eine Entscheidung dagegen sei nachvollziehbar und zu respektieren.