Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf verabredete der Angeklagte im November 2022 mit einem Hintermann im Iran einen Brandanschlag auf das jüdische Gotteshaus, wie das Gericht mitteilte (AZ: III-6 StS 1/23).
Außerdem hatte der Beschuldigte den Angaben nach einen Bekannten vergeblich aufgefordert, den Anschlag mit ihm zu verüben. Aus Angst vor Entdeckung nahm er dann vor Ort von der Tat Abstand und warf den Brandsatz auf eine neben der Synagoge gelegene Schule, um seinem Auftraggeber die Tatausführung oder entsprechende Bemühungen vorzuspiegeln. Zum Hintergrund der Tat stellte der Senat fest, dass die Anschlagsplanung auf eine staatliche iranische Stelle zurückgeht
Auftraggeber: Iran - Motiv: Angst unter Juden verbreiten
Der 6. Strafsenat sprach den Angeklagten wegen Verabredens einer schweren Brandstiftung und versuchter Brandstiftung schuldig. Mit der Verurteilung folgte das Gericht dem Antrag des Generalbundesanwalts. Anders als die Verteidigung wertete das Gericht - auch mit Blick auf die antisemitische Gesinnung des Angeklagten - die Anschlagpläne auf die Synagoge als Verabredung zu einer schweren Brandstiftung. Für die versuchte Brandstiftung auf die Schule hat der Senat berücksichtigt, dass die Tat aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zur Synagoge geeignet gewesen war, Angst und Verunsicherung der in Deutschland lebenden Juden zu erzeugen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und der Generalbundesanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.