Nach monatelangen Kontroversen hat der Bundestag das Heizungsgesetz verabschiedet. Bei der namentlichen Abstimmung votierten am Freitag in Berlin 399 Abgeordnete dafür und 275 dagegen. Es gab fünf Enthaltungen.
Über die Novelle war in der Ampel-Koalition lange gestritten worden. Die ursprüngliche Fassung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) enthielt strengere Regeln, die der FDP zu weit gingen. Nachdem schließlich ein Kompromiss erreicht war, scheiterte eine rasche Verabschiedung vor der Sommerpause am Bundesverfassungsgericht: Ein CDU-Politiker hatte sich an Karlsruhe gewandt, weil er sein Recht als Abgeordneter verletzt sah, über den Gesetzentwurf mit gebotener Sorgfalt zu beraten.
Ziel des Gesetzes ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, da andernfalls Deutschland seine Klimaziele nicht erreicht. Bis 2045 soll die Energiewende erfolgt sein.
Was kommt wann?
2024: Am 1. Januar tritt das Gesetz zwar in Kraft, aber es verpflichtet zunächst nicht zum klimafreundlichen Heizen. Wer jedoch eine neue Gasheizung oder gar eine Ölheizung einbauen will, muss vorher an einer Pflichtberatung teilnehmen, bei der sie vor stark steigenden Preisen für Öl und Gas gewarnt werden. Neue Gasheizungen müssen zudem auf Wasserstoff umrüstbar sein. Lediglich bei Neubauten, die in Neubaugebieten gebaut werden, wird die klimafreundliche Heizung Pflicht - also eine Heizung, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft.
2026: Große Städte und Gemeinden mit einer Bevölkerung von mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis zum 30. Juni fertig haben. Ab diesem Zeitpunkt sind alle, die eine neue Heizung kaufen, in der Pflicht, die 65-Prozent-Vorgabe für Erneuerbare einzuhalten. Anhand der dann vorliegenden Pläne können ortsansässige Firmen sowie Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden, ob Fernwärme, Wasserstoff oder eine Wärmepumpe für sie am günstigsten ist. Andere Optionen wären etwa die Stromdirektheizung, Solarthermie oder Pellets. Übrigens können Gemeinden in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein, wo Wärmepläne bereits vorliegen, auch schon früher zum klimafreundlichen Heizungstausch verpflichten.
2028: Bis zum 30. Juni müssen auch alle kleineren Kommunen eine Planung für die Wärmeversorgung vorlegen. Damit gelten die Regeln zum Heizungstausch bundesweit in allen 11.000 Kommunen. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen, die ausschließlich mit fossilen Energien betrieben werden, ist dann in der Regel nicht mehr möglich. Eine Alternative wäre der Einbau einer Kombinationsheizung, die etwa mit einer Wärmepumpe kombiniert wird oder anteilig mit Biomethan läuft. Der Anteil erneuerbarer Energien muss dabei aber 65 Prozent betragen.
2029: Gasheizungen, die ab 2024 eingebaut wurden, müssen mindestens zu 15 Prozent mit klimaneutralen Gasen (Biomethan oder Wasserstoff) betrieben werden. Auch Ölheizungen müssen diesen Anteil an Biomasse vorweisen.
2030: Deutschland will den Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 gesenkt haben.
2035: Die ab 2024 eingebauten Gasheizungen müssen mindestens zu 30 Prozent mit klimaneutralen Gasen betrieben werden. Netzbetreiber müssen in einem Fahrplan erklärt haben, wie sie die Umstellung schaffen. Ölheizungen müssen diesen Anteil an Biomasse vorweisen.
2040: Gasheizungen des Einbaujahrs 2024 oder später müssen mindestens zu 60 Prozent mit klimaneutralen Gasen betrieben werden. Ölheizungen müssen ebenfalls diesen Anteil an Biomasse vorweisen.
2045: Deutschland will klimaneutral sein. Heizkessel dürfen daher längstens bis zur Silvesternacht am 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat der Bundestag am Freitag in Berlin auch ein Förderkonzept für die Hauseigentümer auf den Weg gebracht. Die Bundesförderung, mit der etwa der Einbau von Wärmepumpen finanziell auch heute schon unterstützt wird, wird erweitert. Die Ziele sind ein möglichst schneller Austausch alter Heizungen, eine finanzielle Unterstützung, die bis in die Mitte der Gesellschaft reicht und die Vermeidung von sozialen Härten.
Die neuen Förderregeln sind nicht Teil des Heizungsgesetzes, es handelt sich um Programme der Bundesregierung. Finanziert wird die staatliche Unterstützung aus dem Klima- und Transformationsfonds. Das Förderkonzept muss dem Haushaltsausschuss des Bundestags bis zum 30. September zur Zustimmung vorgelegt werden und soll am 1. Januar 2024 starten.
Heizungsaustausch: Was wird gefördert?
Die wichtigsten Punkte:
• Die Grundförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft, beträgt 30 Prozent, unabhängig vom Einkommen. Das sind zum Beispiel Wärmepumpen oder Kombinationsheizungen mit Wärmepumpe und Gas oder Solarthermie und Gas.
• Hauseigentümer mit einem Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro können weitere 30 Prozent der Kosten geltend machen. Dies soll es auch Geringverdienern ermöglichen, eine neue Heizung einbauen zu lassen.
• Wer besonders schnell eine neue Heizung installieren lässt, wird unabhängig vom Einkommen mit 20 Prozent der Kosten unterstützt. Voraussetzung ist, dass die alten Öl-, Gas- oder Etagenheizungen mindestens 20 Jahre in Betrieb sind. Von 2028 an wird dieser Geschwindigkeitsbonus abgeschmolzen.
• Die Förderungen können zu bis zu 70 Prozent der Ausgaben addiert werden. Für ein Eigenheim werden maximal Investitionen von 30.000 Euro gefördert, für Mehrfamilienhäuser richtet sich die Höchstsumme nach der Zahl der Wohnungen.
• Reine Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert. Bei Gasheizungen wird aber die Investition für einen möglichen Wasserstoff-Betrieb unterstützt.
• Die staatlichen Programme für die energetische Sanierung laufen weiter, also Dämmung oder Austausch von Fenstern. Diese Förderungen können zusammen mit den Zuschüssen zum Heizungsaustausch beantragt werden. Die Zuschüsse können zusätzlich zur Heizungsförderung beantragt werden.
• Für Hausbesitzerinnen und -besitzer über 80 Jahre waren zunächst Ausnahmen geplant. Das wäre aber rechtlich schwierig gewesen. Nun will die Regierung mit staatlichen Ausfallbürgschaften dafür sorgen, dass auch alte Menschen Kredite bekommen, wenn sie in eine neue Heizung investieren müssen.
• Alle Bürgerinnen und Bürger mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro sollen zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten bekommen können.
• Es ist eine allgemeine Härtefallklausel vorgesehen für Hauseigentümer, die ein Heizungsaustausch finanziell überfordern würde oder deren Gebäude dafür besonders ungeeignet sind.