"Man stelle sich einmal vor, die Kirchen würden mit dem Staat nicht um die letzte Milliarde verhandeln, sondern sich vorab bereit erklären, die gesamte Summe für bedürftige Familien, Alleinerziehende und Menschen im Alter einzubringen", schreibt der katholische Theologe Frings in der Freiburger Wochenzeitschrift "Christ in der Gegenwart" (Sonntag). Nach Frings' Einschätzung könnte das "ein überraschendes Zeichen von Großzügigkeit sein in eine Gesellschaft hinein, in der beide Kirchen um ihre Glaubwürdigkeit ringen".
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen mehr als eine halbe Milliarde Euro pro Jahr an evangelische und katholische Kirche.
Im Grundgesetz steht eine aus der Weimarer Reichsverfassung übernommene Verpflichtung zur Ablösung der Staatsleistungen. SPD, Grüne und FDP haben dieses Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Zunächst muss der Bund ein Rahmengesetz für die Ablösung erlassen, die Länder sind letztlich für die finanzielle Ablösung verantwortlich.
Frings zufolge würden die Kirchen mit der Gründung einer Stiftung auf etwas verzichten, das ihnen von Rechts wegen zusteht und daraus "eine der finanzstärksten Stiftungen der Bundesrepublik" machen. "Um jeglichem Verdacht vorzubeugen, dass das Geld doch in irgendeiner Form bei ihnen bleibt, überlassen sie anderen Gruppen, Verbänden und Vereinen die Vorstandsmehrheit", erläuterte der Pfarrer und Autor.