Man trete für eine gesetzliche Regelung ein, die der Tendenz entgegenwirke, "dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt", erklärte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Sonntag.
Er forderte ein Schutzkonzept, das soweit wie möglich die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches gewährleiste und "ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima" bewahre. Dabei komme der Beratung eine hohe Bedeutung zu. Bätzing erklärte, der Vorschlag der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) trage diesen Aspekten anders als der Entwurf der Gruppe um Lars Castellucci (SPD) nicht hinreichend Rechnung.
Der Bundestag soll am Donnerstag darüber entscheiden, wie nach einem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Hilfe bei der Selbsttötung ermöglicht und reguliert werden soll. Die Gruppe um Helling-Plahr, Renate Künast (Grüne) und weiteren Abgeordneten von SPD und Linken betont darin das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und will die Vergabe von tödlich wirkenden Medikamenten nach einer Beratung ermöglichen. Dazu soll ein bundesweites Beratungsnetz entstehen.
Eine Gruppe um Castellucci, Ansgar Heveling (CDU) und Abgeordneten aus allen weiteren Fraktionen außer der AfD betont dagegen eher den Lebensschutz und macht neben einer Beratung auch eine psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung zur Voraussetzung für eine straffreie Abgabe solcher Mittel.
Bätzing kritisierte unter anderem den Plan für ein Beratungsnetzwerk. Er sprach sich dafür aus, die Beratung im bestehenden Netz zu verorten. Man müsse darauf achten, dass keine Situation entstehe, in der ältere oder kranke Menschen "eher eine gute Infrastruktur der Suizidassistenz" vorfänden als angemessene Rahmenbedingungen, "um sich vertrauensvoll in Pflege zu begeben, Hilfe zu erhalten und Hilfe anzunehmen".
Zudem forderte Bätzing einen Ausbau der Suizidprävention. Diese Forderung kommt auch aus der evangelischen Kirche. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat allerdings in der Debatte um eine gesetzliche Regulierung der Suizidassistenz keine konkrete Empfehlung für einen der Vorschläge im Bundestag abgegeben.