Sharmahd war im Februar zum Tode verurteilt worden, laut EU wurde der Richterspruch am Mittwoch bestätigt. Der Deutsch-Iraner war im Sommer 2020 vom iranischen Geheimdienst in Dubai festgenommen worden. Seitdem sitzt er im Iran im Gefängnis. Borrell kritisierte, dass der 68-Jährige während seiner gesamten Haftzeit keinen Zugang zu einem Anwalt seiner Wahl und keinen konsularischen Beistand hatte, obwohl er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Der in Teheran geborene Sharmahd war im Alter von sieben Jahren nach Deutschland gekommen und wuchs in Peine und Hannover auf. Seit 1995 ist er deutscher Staatsbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft. 2003 wanderte der Familienvater in die USA aus und baute dort ein Software-Unternehmen auf. Gleichzeitig setzte er sich für iranische Oppositionsgruppen ein.
Der EU-Außenbeauftragte unterstrich in seiner Mitteilung, die Todesstrafe grundsätzlich abzulehnen. Sie verstoße gegen das unveräußerliche Recht auf Leben, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sei, und stelle die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Strafe dar. Stattdessen sei der Iran aufgefordert, von Hinrichtungen abzusehen, eine konsequente Politik zur Abschaffung der Todesstrafe zu verfolgen und sich strikt an seine internationalen Verpflichtungen zu halten, hieß es weiter.