In einem Bescheid an die 25 anzeigenden Personen, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, heißt es, eine Straftat sei nach geltendem Recht nicht gegeben, (AZ: 1622 Js 23247/22).
Die auf der documenta im vergangenen Sommer in Kassel präsentierte Kunst habe sich "gezielt übelster antisemitischer Bildsprache" bedient, "öffentlich antisemitische Hetze betrieben" und "unerträgliche antijüdische Zerrbilder" gezeichnet, rügten die 25 Personen laut Staatsanwaltschaft. Konkret richteten sich ihre Anzeigen gegen Werke des indonesischen Künstlerkollektivs "Taring Padi", des palästinensischen Künstlers Mohammed Al Hawajri sowie gegen Zeichnungen der palästinensischen beziehungsweise arabisch-deutschen Künstler Naji al-Ali und Burhan Karkutli.
Die Kunstwerke bedrohten nicht den öffentlichen Frieden und richteten sich auch nicht gegen die inländische jüdische Bevölkerung, argumentierte indessen die Staatsanwaltschaft. Selbst Darstellungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit kaum erträglich seien, seien durch die Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt. Auch eine Strafbarkeit wegen eines Beleidigungsdelikts sei nicht nachzuweisen. In den Darstellungen sei kein Bezug zu konkreten Personen ersichtlich.
Aus der Entscheidung folge aber nicht, so die Staatsanwaltschaft, dass die während der "documenta fifteen" auffällig gewordenen Kunstwerke auch künftig jederzeit straflos ausgestellt werden könnten. Es komme immer auf eine "Gesamtschau aller Umstände und den konkreten Gesamtzusammenhang" an. Gegen den Bescheid ist Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main möglich.
Die documenta im vergangenen Jahr wurde seit der Vorbereitungsphase von Antisemitismusvorwürfen überschattet. Kurz nach Eröffnung der Ausstellung Mitte Juni war das Banner "People's Justice" des indonesischen Künstlerkollektivs "Taring Padi" wegen antisemitischer Motive abgehängt worden. Weitere israelfeindliche Werke und Filme wurden als antisemitisch kritisiert. Die Generaldirektorin der Kunstschau, Sabine Schormann, wurde abberufen.