Nach einem turbulenten Start mit zunächst erfolgloser Bischofswahl ist am Freitag die Frühjahrstagung der bayerischen evangelischen Landessynode in München routiniert zu Ende gegangen. Die Synodalen beschlossen etwa ein Positionspapier zum Thema Assistierter Suizid mit einer Stellungnahme an die Politik und verlängerten die Partnerschaften mit lutherischen Kirchen in Brasilien, Zentralamerika und in Tansania. Darüber hinaus beschloss das Kirchenparlament der 2,1 Millionen Evangelischen in Bayern, einen Teil der Planstellen künftig auch für nicht-kirchliche Berufsgruppen zu öffnen.
Aus Sicht der bayerischen evangelischen Landessynode darf eine künftig mögliche Assistenz zum Suizid keinesfalls ein Einfallstor "für die Legalisierung der Tötung auf Verlangen" sein. Dies müsse in einem künftigen Suizidpräventionsgesetz deutlich werden, forderte die Synode und beschloss einstimmig eine Stellungnahme an die Politik. Darin heißt es etwa: "Kein Mensch darf alleingelassen werden, der den Suizid erwägt und dafür Assistenz sucht." In einer zu Humanität verpflichteten Gesellschaft dürfe Suizidassistenz nicht zur Normalität geschäftsmäßiger Anbieter werden. Es brauche niederschwellige, qualifizierte, staatlich anerkannte psychologische und medizinische Beratung. Dies dürfe niemals "irgendwelchen Vereinen oder selbsternannten Experten überlassen werden."
"Jedes Leben ist zu schützen", heißt es in dem Papier weiter. Es müsse ein "gesamtgesellschaftliches Anliegen sein und bleiben, Menschen, die ihr Leben beenden zu müssen meinen, beizustehen und ihnen Wege zur Bejahung des Lebens aufzuzeigen". Deshalb seien Hospizarbeit und Palliativmedizin so auszubauen, dass flächendeckend "für alle Schwerstkranken in ausreichendem Umfang" ambulante und stationäre Angebote eines "würdevollen und möglichst schmerzfreien letzten Wegs" zur Verfügung stehen.
Die bayerische Landeskirche hatte vor kurzem mit der Webseite "Denkraum: Assistierter Suizid" eine Orientierungshilfe mit aktuellen und umfassenden Informationen zum Thema geschaffen. Die Seite richte sich an alle, die sich mit juristischen, ethischen und seelsorgerlichen Fragen rund ums Thema auseinandersetzen wollen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass für jeden entscheidungsfähigen Menschen die Bestimmung über sein Lebensende bei ihm selbst liegt.
Verlängerung der Kirchenpartnerschaften
Darüber hinaus hatten die Kirchenparlamentarier ihre bestehenden Partnerschaften mit lutherischen Kirchen in Tansania, Zentralamerika und Brasilien verlängert und intensiviert. Konkret verlängert wurde die seit mehr als 60 Jahren bestehende Partnerschaft mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania. Verlängert wurde auch die Dreier-Partnerschaft zwischen der ELKB und der Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien (IECLB) sowie der Gemeinschaft Lutherischer Kirchen in Zentralamerika (CILCA). Diese Partnerschaft trete durch das Wachstum und die Weiterentwicklung der CILCA in eine neue Phase ein, hieß es.
Der für Finanzen zuständige Oberkirchenrat Patrick de La Lanne gab am Freitag bekannt, dass die geplante Bewertung der direkt oder indirekt von der Landeskirche finanzierten Tagungs- und Übernachtungshäuser abgeschlossen ist. Die Ergebnisse würden am 18. April zunächst mit den Leitungen der Häuser diskutiert, sagte de La Lanne. Die Betroffenen sollten die Möglichkeit erhalten, zu den Ergebnissen Stellung zu nehmen, ehe diese öffentlich weiter diskutiert werden. Am Ende brauche es eine "kirchenpolitische Entscheidung". Fakt sei, dass die Landeskirche 189 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 sparen müsse, erläuterte er.
Ebenfalls beschlossen hat die Synode die Öffnung bestimmter Planstellen für nicht-kirchliche Berufsgruppen. Dekanate sollen demnach beantragen können, die Besetzung einer vakanten Stelle oder eines Stellenanteils aus dem Landesstellenplan vorübergehend herauszunehmen. Die Gelder dafür sollen dann an die Dekanate ausbezahlt werden, um so befristet Angehörige nicht-kirchlicher Berufsgruppen einstellen zu können. Diese Gesetzesänderung gilt vorerst auf Probe bis Mitte 2026. Die Regelung soll auf maximal fünf Prozent der theologischen, theologisch-pädagogischen und Kirchenmusikerstellen begrenzt werden.
Für großes öffentliches Interesse hatte auch die Wahl des neuen Landesbischofs Christian Kopp gesorgt. Die Nachfolge-Suche für den Ende Oktober aus dem Amt scheidenden Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hatte am Montag nach sechs ergebnislosen Wahlgängen zunächst beendet werden müssen. Nach etlichen Beratungen beschloss das Kirchenparlament am Donnerstag, noch während seiner Frühjahrstagung einen zweiten Wahl-Anlauf zu starten. In diesem setzte sich Kopp gegen die Landshuter Dekanin Nina Lubomierski durch. Die beiden waren im ersten Anlauf die beiden noch verbliebenen Kandidaten.