Alle 14 betroffenen Bundesländer seien sich einig, dass auf dem aktuellen Vorhaben zur Ablösung der Staatsleistungen "kein Segen liegt", sagte der Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke (SPD), der "Welt" am Freitag.
Demnach lehnen die Länder eine mögliche Einmalzahlung in Höhe eines Vielfachen eines Jahresbetrags ab.
"Zum einen wäre eine Ablösung in Höhe eines 17- oder 18-Fachen der jährlichen Beträge auch als Ratenzahlungen nicht finanzierbar", sagte Mielke. Zum anderen könnten die Länder kein Interesse daran haben, "das bewährt gute Verhältnis zu den Kirchen mit Finanzdiskussionen zu belasten". Niedersachsen hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz inne.
Staatsleistungen sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen aktuell rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr an die evangelische und katholische Kirche. Im Grundgesetz steht eine aus der Weimarer Reichsverfassung übernommene Verpflichtung zur Ablösung der Staatsleistungen. SPD, Grüne und FDP haben dieses Vorhaben erstmals in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
Der Bund ist in der Ablöse-Frage zuständig für die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Verhandlungen über die konkrete Höhe der Ablösesummen müssten die Länder führen, die die Zahlungen leisten und das Gegenüber der Kirchen in den entsprechenden Staatsverträgen sind. Ein Gesetzentwurf der früheren Oppositionsfraktionen von Grünen, FDP und Linken zur Ablösung der Staatsleistungen aus der vergangenen Wahlperiode im Bund hatte einen Ablösefaktor vom 18,6-fachen der jährlichen Summe genannt. Dieser Faktor ist aber umstritten.