Bunters Sparschwein mit Geld
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In Rheinland-Pfalz muss die Finanzausstattung für jede kirchliche Kita einzeln verhandelt werden.
Rheinland-Pfalz
Kirchen bedauern gescheiterte Kita-Vereinbarung
Seit 2021 haben die Kommunen in Rheinland-Pfalz mit Kirchen und Wohlfahrtsverbänden um die künftige Refinanzierung der Kindergärten gerungen. Jetzt steht fest: Über die Finanzausstattung muss vor Ort für jede Kita einzeln verhandelt werden. Die Kirchen reagierten enttäuscht. Am Ende hätten die Positionen nicht weit auseinander gelegen, hieß es.

In Rheinland-Pfalz wird es vorerst keine Rahmenvereinbarung zwischen Kommunen, Kirchen und anderen freien Trägern über die Finanzierung der Kindergarten-Arbeit geben. Die fast zweijährigen Verhandlungen seien ergebnislos beendet worden, teilten Gemeinde- und Städtebund, Städtetag und Landkreistag in einer gemeinsamen Erklärung mit. Als Folge müssten nun alle Details zur finanziellen Ausstattung jeweils vor Ort zwischen Träger und dem zuständigen Jugendamt ausgehandelt werden.

"Keine Kita in Rheinland-Pfalz muss deshalb schließen", heißt es in der Erklärung der kommunalen Spitzenverbände. "Ohne Rahmenvereinbarung werden sich allerdings die Einzelverhandlungen vor Ort deutlich aufwendiger gestalten."

Das im Sommer 2021 in Kraft getretene, von vielen Seiten kritisierte rheinland-pfälzische "Kita-Zukunftsgesetz" macht den Kommunen keine festen Vorgaben mehr, in welchem Umfang die Kinderbetreuung durch freie Träger refinanziert werden muss. Es gibt lediglich die Bestimmung, dass die Träger einen "angemessenen Beitrag" zur Finanzierung leisten.

In Rheinland-Pfalz wird über die Hälfte der landesweit rund 2200 Kindertagesstätten im Auftrag der Kommunen von freien Trägern betrieben - in der Mehrzahl der Fälle von der evangelischen oder katholischen Kirche. Obwohl ihnen ein Großteil der Personalkosten erstattet wird, fließen jährlich weiterhin Millionenbeträge aus Kirchensteuern in den Kindergartenbetrieb.

Kein Spielraum für die Träger

Mit dem Scheitern der Verhandlungen könnte der Eigenanteil der jeweiligen Träger künftig je nach Kassenlage der Kommunen und Verhandlungsgeschick der Betreiber schwanken. Auch für die Kostenübernahme bei Sanierungen von Gebäuden oder Umbauten, die durch die gesetzlich vorgesehene Ausweitung der Betreuungszeiten nötig sind, gäbe es keine landesweit gültigen Standards.

Die Kirchen im Land reagierten mit Enttäuschung auf das ergebnislose Ende der Gespräche. "Die Positionen lagen am Ende nicht sehr weit auseinander", teilte Eva Stern, Sprecherin der pfälzischen Landeskirche, in Speyer dem Evangelischen Pressedienst mit, "jedoch gab es für uns Vertreter der Freien Träger keinen Spielraum mehr, sonst wären viele Kitas in freier Trägerschaft finanziell nicht überlebensfähig."

Reduzierung unumgänglich

An der Ausgangsposition, dass die Kirchen nicht mehr so viel Geld für Kindergärten ausgeben könnten wie früher, werde sich auch bei direkten Verhandlungen mit den jeweiligen Jugendämtern nichts ändern. Die hessen-nassauische und die rheinische Landeskirche machten ebenfalls deutlich, dass eine spürbare Reduzierung des Eigenanteils unumgänglich bleibe.

Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium teilte in einer Presseerklärung mit, das Scheitern der Rahmenbedingung sei zwar "äußerst bedauerlich", werde aber nicht zu Beeinträchtigungen beim Betrieb der Kitas führen. Die Kommunen blieben grundsätzlich verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Die rheinland-pfälzische CDU-Opposition, die in den Problemen eine direkte Folge des neuen Kita-Gesetzes sieht, kündigte an, die Finanznöte der freien Träger auf die Tagesordnung des Mainzer Landtags zu setzen.