Bei seinen Besuchen in der Landeskirche beobachtet Gohl nach eigenen Worten teilweise eine tiefe Verunsicherung, die ihren Grund darin habe, "dass unser Tun oft ohne Folgen bleibt". Man sollte sich nicht von der Idee eines "Wachsens gegen den Trend" erschöpfen und frustrieren lassen, sondern die Möglichkeiten nutzen, die nach wie vor zur Verfügung stünden. In allen Fragen, die mit Strukturdebatten und Kürzungsdebatten verbunden seien, brauche es deshalb die Vergewisserung, dass letztlich der Glaube und auch die Kirche von den Zusagen von Jesus Christus lebe.
Der Landesbischof sprach sich in seinem Bericht für eine Weiterentwicklung des Berufsbildes der Pfarrerin und des Pfarrers aus. Dazu gehöre auch die Diskussion um alternative Ausbildungszugänge. Allerdings habe der Beschluss der Landessynode vom vergangenen Herbst in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Theologischen Fakultät der Universität Tübingen "Irritationen ausgelöst". Der Beschluss will Absolventen nicht-universitärer Hochschulen, die aber staatlich anerkannt sind, einen "möglichst unkomplizierten und niedrigschwelligen Zugang" ins württembergische Pfarramt schaffen.
Allen sollte klar sein, dass Studienangebote, die an solchen Hochschulen wie beispielsweise der Theologischen Hochschule in Bad Liebenzell angeboten werden, sehr praxisbezogen seien und nicht mit einem akademischen Theologiestudium an einer Theologischen Fakultät zu vergleichen seien, betonte Gohl. Allerdings brauche es eine Diskussion darüber, welche Studienleistungen freier Hochschulen bei einem Wechsel an die Universität, die den Pfarrdienst zum Ziel hat, anerkannt werden können.
Bisher würden überhaupt keine solchen Studienleistungen von der Theologischen Fakultät in Tübingen anerkannt, was für Studierende nicht-universitärer Hochschulen "unbefriedigend" sei.
Die Frühjahrstagung des Kirchenparlaments dauert bis Samstag. Auf der Tagesordnung stehen neben dem Bischofsbericht unter anderem der PfarrPlan 2030 sowie eine Aktuelle Stunde zum Thema "Klimaschutz" und ein Schwerpunkthalbtag zur Kirchenverfassung.