Die Anschuldigung lautete auf Körperverletzung mit Todesfolge. Der verurteilte Mann hatte nach Gerichtsangaben die Tat eingeräumt. Die Verhandlung war zum Schutz des heranwachsenden Angeklagten teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden.
Das Strafmaß entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Bis das Urteil rechtskräftig werde, bleibe der Angeklagte in Untersuchungshaft, erläuterte der Gerichtssprecher. Der 25-jährige trans Mann war im August des vergangenen Jahres am Rande des Christopher Street Day in Münster niedergeschlagen worden und an seinen schweren Verletzungen gestorben. Als Tatverdächtiger war wenige Tage nach dem Vorfall der 20-jährige Mann festgenommen worden.
Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der 20-Jährige drei Teilnehmer:innen, von denen eine ihr Geschlecht in einer späteren Vernehmung als männlich angab, in sexuell anstößiger Weise angesprochen haben. Als die Frauen auf diese Provokation deutlich ablehnend reagiert hätten, soll der Mann die Frauen mit homophoben und queerfeindlichen Worten beschimpft und ihnen Schläge sowie die Ermordung ihrer Familien angedroht haben.
Der 25-jährige trans Mann soll laut Staatsanwaltschaft den Mann aufgefordert haben, die Zeuginnen in Ruhe zu lassen. Daraufhin soll der Angreifer dem Transmann einen Stoß gegen die Brust sowie gegen das Gesicht versetzt haben. Das Opfer soll zu Boden gefallen und mit dem Hinterkopf auf den gepflasterten Boden aufgeprallt sein. Der 25-Jährige starb an den Folgen der Verletzungen.
Die Tat hatte große Betroffenheit ausgelöst. Vertreter aus Bundes- und Landespolitik, der Kirchen sowie von Lesben- und Schwulenverbänden äußerten sich erschüttert und bekundeten Mitgefühl mit Angehörigen und Freunden des Gestorbenen.