Man wolle die Leistungen "unbedingt" ablösen, sagte der Kirchenbeauftragte der SPD im Bundestag, Lars Castellucci, der "Zeit". Er rechnet demnach mit Eckpunkten für die Ablösung im kommenden Jahr. 2024 müsse das Gesetz "durch sein", sagte er laut Vorabmeldung vom Mittwoch.
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie sind von der Kirchensteuer zu unterscheiden und betragen aktuell rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr an evangelische und katholische Kirche.
Im Grundgesetz steht eine aus der Weimarer Reichsverfassung übernommene Verpflichtung zur Ablösung der Staatsleistungen. SPD, Grüne und FDP haben dieses Vorhaben erstmals in einem Koalitionsvertrag vereinbart. Der Bund ist in der Ablöse-Frage zuständig dafür, die Rahmenbedingungen gesetzlich zu verankern. Die Verhandlungen über die konkrete Höhe der Ablösesummen müssten die Länder führen, die die Zahlungen leisten und das Gegenüber der Kirchen in den entsprechenden Staatsverträgen sind.
Ein Gesetzentwurf der damaligen Oppositionsfraktionen von Grünen, FDP und Linken zur Ablösung der Staatsleistungen aus der vergangenen Wahlperiode hatte einen Ablösefaktor von 18,6 genannt. Dabei orientierten sich die Kirchenpolitiker am Bewertungsgesetz. Der Faktor ist aber umstritten. Gerungen wird außerdem um die Frage, in welchem Modus die Ablösung erfolgt und wie lange die Länder dafür Zeit bekommen sollen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Kirchen und Länder in die Beratungen über das Bundesgesetz eingebunden werden.