Schönauer Schöpfungsfenster im Schwarzwald
© Daniel Schoenen
Das "Schönauer Schöpfungsfenster" ist 1997 die erste denkmalgeschützte Kirche im Südwesten, die eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installierte. Schönau liegt im Schwarzwald.
Fotovoltaik auf sakralen Gebäuden
Sonnenkollektoren auf dem Kirchendach
Kirchendächer können sehr effektiv Solarenergie liefern: Sie sind oft nach Süden ausgerichtet und sind kaum verschattet. Eine neue Richtlinie im Südwesten ermöglicht jetzt die bessere Nutzung denkmalgeschützter Sakralgebäude

Die Umweltbeauftragten der evangelischen Landeskirchen in Württemberg und in Baden begrüßen die neuen Richtlinien des Landes für Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Sie seien ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität. Insgesamt stehen nur zwischen drei und vier Prozent aller Gebäude in Baden-Württemberg unter Denkmalschutz. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte kürzlich, das Wohl und Wehe in der Energiekrise hänge nicht von diesen ab.

Aus Sicht der Kirchen ist die Perspektive eine andere: "Der Anteil von denkmalgeschützten Gebäuden kann je nach Landeskirche oder Bistum zwischen 30 und 50 Prozent liegen", erläutern die Umweltbeauftragten der evangelischen Landeskirchen, Klaus-Peter Koch (Stuttgart) und André Witthöft-Mühlmann (Karlsruhe).

Ende vergangenen Jahres hatten der damalige badische Landesbischof, Jochen Cornelius-Bundschuh, und der Konstanzer Oberbürgermeister Uli Burchardt (CDU) in einem Offenen Brief eine Anpassung des Denkmalschutzes gefordert. Vor allem bei Maßnahmen, die nicht die Bausubstanz beeinträchtigen und wieder rückgängig gemacht werden können, sollten Klimaschutzbelange wichtiger sein als Denkmalschutzfragen.

Hier ist man inzwischen einen großen Schritt weiter. Der Präsident des Landesdenkmalamts, Professor Claus Wolf, etwa sagte, es gebe einen "engen und konstruktiven Austausch zum Thema" mit Vertretern der vier Landeskirchen.

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), hat Anfang Juli konkrete Leitlinien erlassen. Danach ist die Installation von Solaranlagen auf Kulturdenkmalen genehmigungsfähig, wenn diese sich "der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt angebracht werden". Ausnahme seien "Kulturdenkmale, die im Schutzbereich einer bereits anerkannten oder potenziellen UNESCO-Weltkulturerbestätte liegen".

Denkmalgeschützte Kirchdächer wichtig für Klimaneutralität

Rund 90.000 Kulturdenkmale aus Bau- und Kunstdenkmalpflege gibt es insgesamt in Baden-Württemberg. Für das Ziel der Klimaneutralität leisten denkmalgeschützte kirchliche Dachflächen einen wichtigen Beitrag, unterstreichen die beiden Umweltexperten. Die Energieagentur der vier großen Kirchen im Südwesten, KSE Energie in Freiburg, verweist auf mehrere gelungene Projekte.

So erhielt 2019 der Neubau der Kindertagesstätte der Evangelischen Johannesgemeinde Merzhausen eine Anlage. Im November 2021 wurde auf dem Dach der Freiburger Kreuzkirche eine weitere in Betrieb genommen. Etwa 30 Prozent des produzierten Solarstroms werden dort zur Versorgung der Kirche und des Kindergartens genutzt, überschüssige Strommengen werden ins öffentliche Netz eingespeist.

Ein Leuchtturmprojekt ist das "Schönauer Schöpfungsfenster". Die Anlage wurde 1997, als erste im Südwesten auf einem denkmalgeschützten Kirchendach in Schönau im Schwarzwald installiert. Nun wurde sie erneuert, um der "besonderen Geschichte des Schöpfungsfensters und dem christlichen Auftrag zur Bewahrung der Schöpfung" gerecht zu werden.

Sie deckt den Strombedarf in Kirche und Gemeindehaus. Für einen Teil der Anlage haben die Energiewerke EWS einen Speicher finanziert. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Jan Bergenthum, Geschäftsführer der KSE Energie, sieht "auf den Dächern von Gemeindehäusern, kirchlichen Einrichtungen und auch von Kirchen großes Potenzial für Fotovoltaikanlagen".
Die Internetplattform www.photovoltaik.org erklärt, dass Kirchen "ein nahezu ideal geeignetes Dach für eine Fotovoltaikanlage haben. Fast immer weise eine der Dachflächen exakt nach Süden. Weil sie so hoch sind, würden sie kaum verschattet. Ein Beispiel sei die Bartholomäuskirche in Nordheim bei Heilbronn, um die es allerdings einen Kampf mit den Denkmalbehörden bis vor den Verwaltungsgerichtshof gab.