Homosexueller Priester mit Regenbogenflagge
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Bei der Aktion "#OutInChurch" hatten sich Mitarbeitende der katholischen Kirche in Deutschland in einer bundesweiten Kampagne als nicht heterosexuell geoutet. Falls das kirchliche Arbeitsrecht offiziell reformiert wird, soll ein Outing keine Kündigung mehr nach sich ziehen.
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Arbeitsrecht soll reformiert werden
Die katholischen Bischöfe in Deutschland wollen das kirchliche Arbeitsrecht bis Juni reformieren. Eine erste Lesung einer neuen Grundordnung solle im Juni bei der Sitzung aller 27 Diözesanbischöfe in Deutschland stattfinden, teilte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Donnerstag im oberfränkischen Vierzehnheiligen mit.

Hintergrund ist die Kampagne von queeren kirchlichen Mitarbeitern, die sich im Januar öffentlich geoutet hatten und ein Ende der Diskriminierung durch ihren Arbeitgeber forderten.

Wie Bätzing mitteilte, übergab die Initiative "#OutInChurch" am Mittwoch eine Petition mit gut 180.000 Unterschriften an die Bischöfe. Bei der Aktion "#OutInChurch" hatten sich Ende Januar mehr als 100 Mitarbeitende aus verschiedenen Bereichen der katholischen Kirche in Deutschland in einer bundesweiten Kampagne als nicht heterosexuell geoutet. Damit wollten sie einen neuen Anstoß für eine Diskussion über den Umgang der Kirche mit queeren Menschen geben, insbesondere, wenn sie für kirchliche Einrichtungen arbeiten.

Inzwischen haben eine Reihe von Bischöfen erklärt, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes in ihren Bistümern im Hinblick auf die Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur persönlichen Lebensführung nicht länger anzuwenden. Weder eine öffentlich gemachte homosexuelle Orientierung noch eine eingetragene Partnerschaft oder zivilrechtlich geschlossene Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts soll demnach eine Kündigung nach sich ziehen.

Bätzing sagte, er stehe entschlossen dafür, dass die Grundordnung geändert werde. Er könne aber nicht versprechen, dass dies tatsächlich im Juni geschehe. Sollte eine zweite Lesung nötig sein, werde diese auf der Herbstvollversammlung der katholischen Bischöfe in Fulda im September passieren. Die neue Grundordnung solle den Fokus nicht auf die persönliche Lebensführung der Mitarbeiter legen, sondern sich an der Institution Kirche orientieren. Sie solle das Profil der katholischen Kirche deutlich machen und damit die Mitarbeiter bitten und auch befähigen, diese Perspektive mitzutragen.

Der Limburger Bischof betonte, es gebe die ursprüngliche Trias nicht mehr von katholischen Einrichtungen mit katholischen Mitarbeitern und katholischer Klientel. 66 katholische Bischöfe hatten bis Donnerstag im oberfränkischen Vierzehnheiligen ihre turnusgemäße Frühjahrs-Vollversammlung abgehalten.