Angesichts zunehmend vielfältiger Familienkonstellationen sollen Kinder nach Ansicht des Queer-Beauftragten der Bundesregierung mehr Elternteile als bisher haben können. "Ein Kind soll bis zu vier Sorgeberechtigte haben dürfen, denn mittlerweile wächst jedes dritte Kind in einer Familiensituation auf, die nicht einer klassischen Ehe entspricht", sagte Sven Lehmann den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Freitag). Dafür solle das sogenannte kleine Sorgerecht auf bis zu vier Elternteile ausgedehnt werden können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisierte die Äußerungen als "willkürliches Konzept von Elternschaft".
Wenn sich beispielsweise Mutter und Mutter trennen würden, und beide neue Partner hätten, sollten die beiden neuen Partner "dann das kleine Sorgerecht bekommen können, wenn sie möchten", forderte Lehmann. Von so einer Änderung würden nicht nur Regenbogenfamilien profitieren, sondern auch Patchworkfamilien, erläuterte der Queer-Beauftragte. Zugleich seien auch die Kinder rechtlich besser geschützt.
Mit einem solchen Schritt würden Kinder einer Ehe mit Mutter und Vater einer Ehe von zwei Frauen gleichgestellt, sagte Lehmann. Ein Kind einer Ehe mit zwei Frauen habe bislang nur ein Elternteil. Zugleich werde damit die Situation der Kinder besser abgesichert: "Denn wenn heute der leiblichen Mutter etwas passiert, ist das Kind quasi Waise", sagte der Beauftragte für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.
"Willkürliches Konzept von Elternschaft"
Scharfe Kritik kam von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Die Vorstellung, künftig bis zu vier Personen zu Eltern zu machen, sei "kein Fortschritt, sondern ein neues, willkürliches Konzept von Elternschaft", sagte Fraktionsvize Andrea Lindholz in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das geltende Sorgerecht biete dafür bereits viele Möglichkeiten. Zudem würden noch mehr Personen in Sorgerechtsfragen absehbar zu noch mehr Streit führen. "Ich kann darin keinen Fortschritt für das Kindeswohl erkennen", sagte Lindholz.
Auch ein von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geplantes neues gesetzliches Modell für Lebensgemeinschaften lehnt die Unionsfraktion ab. Ein neues Institut der "Verantwortungsgemeinschaft" schwäche Ehe und Familie, kritisierte Lindholz. Das Vorhaben widerspreche zudem dem Verfassungsrecht, das Ehe und Familie ausdrücklich schütze.
Bundesjustizminister Buschmann (FDP) hatte Ende Dezember angekündigt, im Familienrecht ein neues Modell für Lebensgemeinschaften ermöglichen zu wollen. "Es geht um die Möglichkeit, jenseits der Ehe rechtlich abgesichert Verantwortung füreinander zu übernehmen", hatte der der FDP-Politiker Ende Dezember den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt. Als Beispiele nannte der Justizminister alte Menschen, die zusammen leben möchten, nachdem sie ihre Partner verloren haben, oder zwei Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen. Buschmann kündigte an, eine solche Wahlverwandtschaft "auf eine rechtlich abgesicherte Basis stellen" wollen.