"Wenn Menschen in seelischer Not die seelsorgerliche Begleitung im Einzelfall verweigert wird, weil sie keinen Nachweis erbringen können, ist eine Grenze überschritten", erklärte Landesbischof Tobias Bilz am Donnerstag in Dresden.
Bilz verwies darauf, dass Seelsorge in Notfallsituationen nicht planbar sei. Oft sei es das Begleiten von Menschen in einer unvorhergesehenen Not- und Krisensituation, zum Beispiel nach einem schweren Verkehrsunfall. "Diese Hilfe und Unterstützung darf nicht an Bedingungen geknüpft sein", mahnte der sächsische Landesbischof.
Bilz kritisierte außerdem die vorgesehene Personen-Obergrenze für Beerdigungen. Diese sei nach den bisherigen Erfahrungen in der Corona-Pandemie nicht angemessen. Menschen die Möglichkeit des Abschiednehmens und Getröstet-Werdens zu nehmen, sei nicht zu rechtfertigen. Impfungen und Tests, Abstand und Masken könnten das Risiko einer Ansteckung mindern. "Wenn sich 1.000 Teilnehmende zu einer Demonstration versammeln können, gibt es keinen Grund für eine 20-Personen-Grenze für Beerdigungen", kritisierte der sächsische Landesbischof.