Das Themenspektrum betreffe beispielsweise Erlöse aus Basarverkauf und Eine-Welt-Läden, Verpachtung von Flächen und Räumen, Eintrittsgelder für Konzerte, Verbuchung von Kirchensteuer, Rechnungstellung oder den Umgang mit Sponsoring und Spendengeldern.
In der Vergangenheit waren vor allem kleinere Kirchengemeinden faktisch nicht von der Umsatzsteuer betroffen. Auf Kirchengemeinden und andere kirchliche Körperschaften kommt daher spätestens zum 1. Januar 2023 eine wichtige Neuerung zu, hieß es weiter. Mit dem Ende einer Übergangsregelung unterliegen sie dem schon zum Jahr 2017 reformierten Umsatzsteuergesetz. "Damit entstehen für sie in einer Vielzahl von neuen Fällen steuerrechtliche Pflichten", erklärte die EKD. Diese neue Rechtslage werfe für die betroffenen Gemeinden viele Fragen auf und fordere Entscheidungen.
Die von der ökumenischen Arbeitsgruppe Umsatzsteuer des Verbandes der Diözesen Deutschlands und der Evangelischen Kirche in Deutschland erarbeitete Handreichung hat laut EKD die praktischen Fragestellungen der Kirchengemeinden im Blick. So erkläre ein umfassendes "Steuer-ABC" mit vielen praxisnahen Beispielen, in welchen Konstellationen Umsatzsteuer fällig wird. Die Handreichung richte sich an alle Menschen, die mit der Finanzverwaltung von Kirchengemeinden und anderen öffentlich-rechtlichen kirchlichen Institutionen betraut sind.