Die Bundesregierung habe "im Schnellverfahren eine der wichtigsten sozialpolitischen Weichenstellungen der Gegenwart beerdigt und lediglich ein Reförmchen zustande gebracht", sagte Diakonie-Vorständin Maria Loheide. Der Bundestag wird am 11. Juni über die Gesetzespläne in der Pflege abstimmen.
Pflegebedürftige werden zur Kasse gebeten
Demnach sollen von September 2022 an nur noch solche Einrichtungen mit der Pflegekasse abrechnen können, die Tariflöhne, Vergütungen nach dem kirchlichen Arbeitsrecht oder Löhne mindestens in gleicher Höhe bezahlen. Von den rund 1,2 Millionen Pflegekräften wird nur etwa die Hälfte nach Tarif bezahlt. Heimbewohner sollen außerdem von 2022 an einen Zuschuss zu ihren seit Jahren steigenden Zuzahlungen erhalten. Zur Gegenfinanzierung der steigenden Ausgaben erhält die Pflegeversicherung jährlich einen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro. Weitere 400 Millionen Euro an Einnahmen soll eine Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkt bringen.
Loheide erklärte, sie begrüße auch kleine Fortschritte. Die notwendige umfassende Reform des Pflegesystems sei mit den Änderungen aber nicht erreicht. Zudem würde durch die vorgesehene Regelung eines Zuschusses nicht verhindert, dass bei jeder Kosten- und Tarifsteigerung die Pflegebedürftigen zur Kasse gebeten werden, erklärte sie.
Der Vorsitzende des Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege, Wilfried Wesemann, sagte, ein breiter Konsens darüber, dass die Pflegeversicherung "ernsthaft und zukunftssicher umgestaltet werden muss", sei ignoriert worden. "Jede Gehaltssteigerung für die Pflegekräfte, die wir ausdrücklich begrüßen und fordern, wirkt sich auf die Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen aus", sagte er.